Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ (Pfänder) Kanal 45“ sowie „BREGENZ (Pfänder) Kanal 46“

BehördeKommAustria
Datum26.02.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Bayerischer Rundfunk
GZKOA 4.300/20-002
Die KommAustria hat dem Bayerischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 im Verbindung mit § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter beschriebenen Funkanlagen

  • „BREGENZ (Pfänder) Kanal 45“ (Beilage 1.)
  • „BREGENZ (Pfänder) Kanal 46“ (Beilage 2.)

zur Verbreitung von digitalem Rundfunk sowie Zusatzdiensten erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads