Programmbouquetänderung „MUX C – Wien“

BehördeKommAustria
Datum23.04.2020
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieProgrammbouquetänderungen
Parteien
ORS comm GmbH & Co KG
GZKOA 4.231/20-009
Die KommAustria hat über Anzeige der ORS comm GmbH & Co KG, Inhaberin der mit Bescheid der KommAustria vom 17.10.2012, KOA 4.231/12-001, erteilten Zulassung zum Betrieb der terrestrischen Multiplex-Plattform „MUX C – Wien“, gemäß § 25 Abs. 6 AMD-G festgestellt, dass mit der Aufnahme des Programms „KRONE TV“ den Grundsätzen des § 24 Abs. 1 und 2 und § 25 Abs. 2 AMD-G weiterhin entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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