Bewilligung der Änderung technischer Parameter MUX C - Weststeiermark und Zentralraum Graz

BehördeKommAustria
Datum05.05.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
WESTSTEIRISCHE KABEL-TV GesmbH
GZKOA 4.220/20-004
Die KommAustria hat auf Antrag der WESTSTEIRISCHEN KABEL-TV GesmbH gemäß § 12 und § 25 Abs. 3 AMD-G in Verbindung mit § 54 Abs. 3 Z 1 TKG 2003 die im Bescheid angeführten Übertragungskapazitäten und gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 iVm § 25 Abs. 3 AMD-G die gleichlautenden Funkanlagen, die jeweils durch die diesem Bescheid beigelegten und einen Bestandteil des Spruches bildenden technischen Anlageblätter beschrieben sind, zur Verbreitung von Rundfunk (Programme und Zusatzdienste) über die Multiplex-Plattform „MUX C – Weststeiermark und Zentralraum Graz“ gemäß dem Bescheid der KommAustria vom 13.03.2019, KOA 4.220/19-005, zuletzt geändert mit Bescheid der KommAustria vom 18.06.2019, KOA 4.220/19-008, abgeändert und bewilligt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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