Rechtsverletzung wegen verspäteter Anzeige von Eigentumsänderungen
Behörde | KommAustria |
Datum | 11.02.2020 |
Kategorie | Rechtsverletzungen |
Unterkategorie | Amtswegige Feststellung von Rechtsverletzungen |
Parteien | ProSieben Austria GmbH |
GZ | KOA 2.300/20-006 |
Gegen diesen Bescheid wurde Beschwerde an das Bundesverwaltungsgericht erhoben.
Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.