Zurückweisung eines Feststellungsantrages

BehördeKommAustria
Datum03.09.2020
KategorieSonstiges
UnterkategorieFeststellungsbescheide
Parteien
anonymisiert
GZKOA 1.950/20-063
Die KommAustria hat den am 28. April 2020 eingelangten Feststellungsantrag von A betreffend einen audiovisuellen Mediendienst auf Abruf wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages gemäß § 13 Abs. 3 AVG zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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