Zurückweisung einer Anzeige betreffend Youtube-Kanal
Behörde | KommAustria |
Datum | 03.09.2020 |
Kategorie | Sonstiges |
Unterkategorie | Sonstiges |
Parteien | anonymisiert |
GZ | KOA 1.950/20-048 |
1. es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und
2. die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.
Der Bescheid ist rechtskräftig.
Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.