Zurückweisung einer Anzeige betreffend Youtube-Kanal

BehördeKommAustria
Datum20.07.2020
KategorieSonstiges
UnterkategorieSonstiges
Parteien
anonymisiert
GZKOA 1.950/20-022
Aufgrund der Anzeige vom 16.09.2019 von A betreffend den unter https://www.youtube.com/channel/UCNOionBTc6NKP7F7IQbbXaQ/videos abrufbaren YouTube-Kanals hat die KommAustria gemäß § 2 Z 3 iVm Z 4 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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