Zurückweisung einer Anzeige betreffend audiovisueller Mediendienste auf Abruf

BehördeKommAustria
Datum10.08.2020
KategorieSonstiges
UnterkategorieSonstiges
Parteien
anonymisiert
GZKOA 1.950/20-021
Die KommAustria hat die am 17.01.2020 eingelangte Anzeige von A betreffend des abrufbaren Youtube Kanals „A einfach Online Marketing“unter der URL „https://www.youtube.com/channel/UC3EpqNEG6HPrASK53LDjSZA“ und betreffend des Facebook Profils A unter der URL „https://www.facebook.com/A.37“ gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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