Zurückweisung einer Anzeige betreffend Abrufdienst

BehördeKommAustria
Datum08.07.2020
KategorieSonstiges
UnterkategorieSonstiges
Parteien
oe24 GmbH
GZKOA 1.950/20-009
Die KommAustria hat aufgrund der Anzeige vom 09.01.2020 von der oe24 GmbH betreffend das unter https://www.wetter.at/wetter/oesterreich/webcams abrufbare Online-Angebot „wetter.at“ gemäß § 2 Z 3 iVm Z 4 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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