Zurückweisung einer Anzeige betreffend Youtube-Kanal

BehördeKommAustria
Datum28.07.2020
KategorieSonstiges
UnterkategorieSonstiges
Parteien
anonymisiert
GZKOA 1.950/20-001
Aufgrund der Anzeige vom 23.08.2019 von A betreffend den unter https://www.youtube.com/c/visualmind abrufbaren YouTube-Kanal hat die KommAustria gemäß § 2 Z 3 iVm Z 4 AMD-G festgestellt, dass es sich derzeit dabei um keinen audiovisuellen Dienst auf Abruf handelt und die Anzeige deshalb gemäß § 9 Abs. 7 Z 1 AMD-G zurückgewiesen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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