Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb von Objektfunkanlagen im Umspannwerk Bisamberg

BehördeKommAustria
Datum03.03.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Österreichischer Rundfunk
GZKOA 1.800/20-003
Die KommAustria hat dem Österreichischen Rundfunk gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a und 5 und § 83 Abs. 1 TKG 2003 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden technischen Anlageblättern Nr. 1 bis 5 beschriebenen Funkanlagen für die Dauer von zehn Jahren erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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