Bewilligung von Versuchsabstrahlungen betreffend die Funkanlage „ALTLENGBACH (Steinhutberg) 96,0 MHz“

BehördeKommAustria
Datum02.03.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
N & C Privatradio Betriebs GmbH
GZKOA 1.701/20-004
Die KommAustria hat gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 81 Abs. 2a und § 83 Abs. 1 TKG 2003 der N & C Privatradio Betriebs GmbH für den Zeitraum von 18.03.2020 bis 19.03.2020 die Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „ALTLENGBACH (Steinhutberg) 96,0 MHz“ zur Veranstaltung von Hörfunk im Rahmen von Versuchsabstrahlungen nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblatts erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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