Änderung der Eigentumsverhältnisse der Lokalradio Innsbruck Gesellschaft mbH

BehördeKommAustria
Datum09.09.2020
KategorieRechtsaufsicht
UnterkategorieÄnderung der Eigentumsverhältnisse
Parteien
Lokalradio Innsbruck GmbH
GZKOA 1.544/20-006
Die KommAustria hat aufgrund des Antrags der Lokalradio Innsbruck Gesellschaft mbH gemäß § 22 Abs. 5 PrR-G festgestellt, dass nach Abtretung von 91,54 % der sich im Eigentum der funkhaus.io gmbh befindlichen Anteile an der Lokalradio Innsbruck Gesellschaft mbH an die Teletel Verlagsgesellschaft m.b.H. weiterhin den Bestimmungen des § 5 Abs. 3 sowie der §§ 7 bis 9 PrR-G entsprochen wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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