Fernmelderechtliche Änderung betreffend die ÜKap „KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz“

BehördeKommAustria
Datum30.06.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Verein Freies Radio B 138
GZKOA 1.381/20-003
Die KommAustria hat auf Antrag des Vereins Freies Radio B 138 – Verein zur Förderung freier, nichtkommerzieller Radioprojekte in Kremstal gemäß § 74 Abs. 1 Z 3 iVm § 84 Abs. 1 Z 3 sowie Abs. 5 TKG 2003 die mit Bescheid der KommAustria vom 19.12.2012, KOA 1.381/12-001, erteilte Bewilligung zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlage „KIRCHDORF KREMS 4 (Lauterbach) 102,3 MHz“ dahingehend geändert, dass die beantragte Änderung des Antennendiagramms nach Maßgabe des beiliegenden technischen Anlageblattes bewilligt wird.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

Downloads