Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

BehördeKommAustria
Datum08.07.2020
KategorieRechtsverletzungen
UnterkategorieBeschwerden
Parteien
anonymisiert
GZKOA 12.060/20-003
Die KommAustria hat die Beschwerde betreffend den im Fernsehprogramm ORF 2 am 27.04.2020 im Rahmen der um 21:10 Uhr ausgestrahlten Sendung „Thema“ gesendeten Beitrag „Auf engstem Raum – häusliche Gewalt in der Isolation“ gemäß § 13 Abs. 3 AVG iVm § 36 Abs. 1 Z 1 lit. b ORF-G wegen Nichterfüllung des Mängelbehebungsauftrages zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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