Zurückweisung einer Beschwerde gegen den ORF

BehördeKommAustria
Datum11.03.2020
KategorieRechtsverletzungen
UnterkategorieBeschwerden
Parteien
anonymisiert, ORF
GZKOA 12.058/20-002
Die KommAustria hat die Beschwerde gemäß § 36 Abs. 3 letzter Satz ORF-G als offensichtlich unbegründet zurückgewiesen.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Hinweis: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht aufgrund der Anonymisierung nicht dem Original.

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