Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 8B“ (Multiplex-Plattform „Allgäu“) und „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 7A“ (Multiplex-Plattform „Voralpen“)

BehördeKommAustria
Datum17.02.2020
KategorieFrequenzen
Unterkategoriefernmelderechtliche Bewilligung/Änderung
Parteien
Bayern Digital Radio GmbH
GZKOA 1.004/20-002
Die KommAustria hat der Bayern Digital Radio GmbH gemäß § 74 Abs. 1 iVm § 81 Abs. 2a TKG 2003 die Bewilligungen zur Errichtung und zum Betrieb der in den beiliegenden, einen Bestandteil des Spruchs bildenden, technischen Anlageblätter beschriebenen Funkanlagen „BREGENZ 1 (Pfänder) Block 8B“ (Beilage 1.) zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „Allgäu“ und „UNTERSBERG GEIERECK (Untersberg) Block 7A“ (Beilage 2.) zur Verbreitung von digitalem Hörfunk sowie Zusatzdiensten über die Multiplex-Plattform „Voralpen“ erteilt.

Der Bescheid ist rechtskräftig.

Anmerkung: Das Format des veröffentlichten Bescheides entspricht nicht dem Original.

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