FAQ - Nummerierung
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Frage: | Ich habe eine Rufnummer beantragt und sie wurde mir von der RTR-GmbH zugeteilt, aber ich habe sie nicht genutzt. Was muss ich tun, wenn ich diese Rufnummer weiter behalten möchte? |
Antwort: | Wenn die im Zuteilungsbescheid geregelte Nutzungsfrist abgelaufen ist (diese beträgt mindestens 180 Tage), gilt die Zuteilung der Rufnummer als widerrufen. In diesem Fall muss die Rufnummer umgehend neu beantragt werden. Diese neuerliche Beantragung muss in derselben Form erfolgen wie eine erstmalige Beantragung. |