FAQ - Nummerierung

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Muss die Einrichtung von Diensterufnummern von jedem Netzbetreiber angeboten werden?

Ob ein Kommunikationsdienstebetreiber bzw. Kommunikationsnetzbetreiber die Einrichtung von Rufnummern im Bereich für private Netze (0)5, in den Bereichen für standortunabhängige Rufnummern (0)720, für Rufnummern für konvergente Dienste (0)780, für Rufnummern mit geregelter Entgeltobergrenze (0)800, (0)810, (0)820, (0)821 und (0)828 oder für frei kalkulierbare Mehrwertdienste (0)900, (0)901, (0)930, (0)931 und (0)939 anbietet, wird von der RTR-GmbH weder festgelegt noch überprüft. Mit diesem Anliegen müssen Sie sich an den gewünschten Kommunikationsdienstebetreiber bzw. Kommunikationsnetzbetreiber wenden.

 

Sie können sich aber mittels der von der RTR-GmbH angebotenen Rufnummernabfrage darüber informieren, welchen Kommunikationsdienstebetreibern bereits Rufnummern in den jeweiligen Rufnummernbereichen zugeteilt sind.