FAQ - Nummerierung
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Frage: | Warum muss ich für die Beantragung einer Rufnummer einen Firmenbuchauszug oder eine Kopie des Personalausweises vorlegen? |
Antwort: | Durch die Zuteilung einer Rufnummer entstehen demjenigen, der die Rufnummer beantragt hat (= dem Bescheidinhaber), verschiedene Pflichten. Dazu gehört z.B. die Pflicht, die Nutzung der Rufnummer anzuzeigen. Um diese und auch andere Pflichten überprüfen zu können, ist es notwendig, dass die zuteilende Behörde (also die RTR-GmbH) über die Identität des Antragstellers informiert ist. Der Firmenbuchauszug bzw. die Kopie des Personalausweises dient also der Legitimation des Antragstellers. |
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- (0)720 Teilnehmernummern im Bereich für standortunabhängige Rufnummern mit geregelter Entgeltobergrenze
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- (0)780 Teilnehmernummern im Bereich für konvergente Dienste
- 118 Öffentliche Kurzrufnummern für Telefonauskunftsdienste