Telekom-Richtsatzverordnung 2019 (TRV 2019)

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Am 01.08.2019 tritt die Telekom-Richtsatzverordnung 2019 (TRV 2019) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH), BGBl. II Nr. 112/2019, in Kraft. Die Verordnung legt gemäß § 7 TKG 2003 den bundesweit einheitlichen Richtsatz zur einmaligen Abgeltung der Nutzung von durch Recht gesicherten Leitungen oder Anlagen auch für die Errichtung, den Betrieb, die Erweiterung oder die Erneuerung von Kommunikationslinien durch deren Inhaber für jene Angebote oder Nachfragen, die ab In-Kraft-Treten dieser Verordnung gelegt oder gestellt werden, mit EUR 2,74 pro Kabellaufmeter fest.

Gemäß § 135 Abs 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Telekom-Richtsatzverordnung 2014 wird daher nachfolgend samt den Erläuterungen zum Download bereitgestellt.

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