TKMV 2008 samt erläuternden Bemerkungen
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Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 - TKMV 2008 samt erläuternden Bemerkungen
Mit 30.12.2008 trat die Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 - TKMV 2008 gemäß § 135 Abs. 2 des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) idgF samt erläuternden Bemerkungen in Kraft. Sie ist bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH in der Zeit von Mo - Do 8:00 - 17:00 und Fr 08:00 - 14:00 zur Einsicht aufgelegt und wurde am 30.12.2008 im Amtsblatt zur Wiener Zeitung veröffentlicht.
Gemäß § 1 der Verordnung des Bundeskanzlers über die Verlautbarung von Verordnungen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) im Bundesgesetzblatt II wird die TKMV 2008 außerdem am 30.12.2008 im Bundesgesetzblatt II veröffentlicht.
Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 - TKMV 2008 samt erläuternden Bemerkungen ist auf dieser Seite daher zum Download bereitgestellt.
Mit der TKMV 2008 werden gemäß § 36 Abs. 1 TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde die der sektorspezifischen Regulierung unterliegenden relevanten Märkte entsprechend den nationalen Gegebenheiten im Einklang mit den Grundsätzen des allgemeinen Wettbewerbsrechts unter Berücksichtigung der Erfordernisse sektorspezifischer Regulierung festgelegt.
Die TKMV 2008 samt erläuternden Bemerkungen betrifft mit Ausnahme des Vorleistungsmarktes für „Terminierende Segmente von Mietleitungen mit hohen Bandbreiten größer 2,048 Mbit/s bis einschließlich 155,52 Mbit/s" gemäß § 1 Z 8 TKMV 2008 alle in Österreich sachlich für eine ex-ante Regulierung in Betracht kommenden Telekommunikationsmärkte, für die als relevante geografische Dimension das gesamte Bundesgebiet in Betracht gezogen wird.
Hinsichtlich des in der Empfehlung der Europäischen Kommission vom 17.12.2008 (ABL L 344/65 vom 28.12.2007) angeführten Vorleistungsmarktes für breitbandige Zugänge (Markt Nr. 5 des Annexes der Empfehlung) wird die RTR-GmbH eine Datenerhebung einleiten.
Hier finden Sie einen Link zur erfolgten Konsultation der TKMV 2008 sowie zu den erstellten Begleittexten.