1. Novelle der TKMV 2008 samt erläuternden Bemerkungen
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Am 2.4.2009 tritt die 1. Novelle der Telekommunikationsmärkteverordnung 2008 (TKMV 2008) der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) in Kraft.
Mit dieser Novelle der TKMV 2008 wird gemäß § 36 Abs 1 TKG 2003 der Markt für "Gespräche für Nichtprivatkunden über das öffentliche Telefonnetz an festen Standorten (Endkundenmarkt)" als der sektorspezifischen Regulierung unterliegend definiert.
Die 1. Novelle der TKMV 2008 wird gemäß § 135 Abs 2, 1. Fall TKG 2003 ab 02.04.2009 durch Auflage zur Einsicht bei der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) kundgemacht. Sie liegt samt erläuternden Bemerkungen in den Räumlichkeiten der RTR-GmbH, Mariahilfer Straße 77 - 79, A-1060 Wien, Mo - Do, 8:00 - 17:00, Fr 8:00 - 14:00 zur Einsichtnahme auf.
Gemäß § 135 Abs 2, 2. Fall TKG 2003 wird die Novelle der TKMV 2008 im "Amtsblatt zur Wiener Zeitung" kundgemacht.
Ferner wird die Verordnung gemäß § 2 der Verordnung des Bundeskanzlers über die Verlautbarung von Verordnungen der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) BGBl II kundgemacht.
Gemäß § 135 Abs. 3 TKG 2003 sind Informationen, die nach den Bestimmungen des TKG 2003 durch die Regulierungsbehörde zu veröffentlichen sind, jedenfalls auch in die Website der Regulierungsbehörde aufzunehmen. Die Novelle der TKMVO 2008 wird daher nachfolgend samt den erläuternden Bemerkungen zum Download bereitgestellt.