1. Novelle der Nummernübertragungsverordnung 2012
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Die Novelle der Nummernübertragunsverordnung 2012 (NÜV 2012) tritt mit 01.03.2016 in Kraft.
Link zur Novelle der NÜV 2012 im BGBl II Nr 365/2015
Gegenstand der Novelle
Mit dieser Novelle werden Regelungen im Bereich der mobilen Rufnummernübertragung geändert, welche den Betreiberwechsel erleichtern sollen, indem Wechselbarrieren abgeschafft werden. Inhalt der Novelle ist unter anderem die Senkung des Portierentgelts und die konsumentenfreundlichere Gestaltung des Portiervorgangs.
Weitere Informationen finden Sie im Konsultationsdokument, ebenso sind die zur Veröffentlichung freigegebenen Stellungnahmen verfügbar.
Die Novelle, die erläuternden Bemerkungen sowie eine unverbindliche konsolidierte Fassung stehen nachfolgend zum Download bereit.