Telekom-Control-Kommission entscheidet: Zweite 5G-Auktion wird von April auf einen späteren Zeitpunkt verschoben Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 31.03.2020 Aufgrund der von der Bundesregierung beschlossenen Einschränkungen gegen die Verbreitung des Corona-Virus (Covid-19) hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) in ihrer Sitzung vom 30. März 2020 beschlossen, die für April 2020 anberaumte zweite 5G-Auktion bis auf Weiteres zu verschieben. Da zum gegenwärtigen Zeitpunkt weder über Dauer noch über die tatsächlichen Auswirkungen der Krisensituation eine gesicherte Einschätzung gemacht werden kann, ist es noch verfrüht, einen konkreten neuen Auktionstermin zu nennen. Zu dem Zeitpunkt, der erkennbar eine ordnungsgemäße Durchführung der Auktion zulässt, wird die TKK einen neuen Termin festlegen. Die zugelassenen Bieter werden davon rechtzeitig in Kenntnis gesetzt. Vorgesehen ist jedenfalls, die zweite 5G-Auktion noch heuer durchzuführen. 5G-Ausbau nicht gefährdet Die Verschiebung der zweiten 5G-Auktion bedeutet jedenfalls nicht, dass der 5G-Ausbau gefährdet ist. Mit den Frequenzen, die im letzten Jahr bei der ersten 5G-Auktion vergeben wurden, sind ausreichend ungenutzte Frequenzressourcen im Markt, die die Betreiber bereits heute in den verkehrsintensiven Ballungsgebieten nutzen können. Um finanzielle und organisatorische Ressourcenengpässe zu vermeiden, hat die TKK die Ausbauverpflichtungen der beiden 5G-Vergaben zeitlich gestaffelt. Aktuell relevant sind die Versorgungsverpflichtungen für die Frequenzen 3410 bis 3800 MHz, die bei der ersten 5G-Auktion im letzten Jahr vergeben wurden. Diese Verpflichtungen sind bis Ende des Jahres zu erfüllen. Die TKK ist sich bewusst, dass die derzeitigen Maßnahmen gegen die Pandemie eventuelle Auswirkungen auf die im letzten Jahr festgelegten Ausbaufristen haben könnte. Sie wird diesen Sachverhalt daher laufend evaluieren und gegebenenfalls dazu im Rahmen der gesetzlichen Möglichkeiten eine Entscheidung fassen. Über die RTR Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Weitere Informationen unter www.rtr.at