Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019) ist in Kraft Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). RTR-Verordnung für den Interessenausgleich zwischen Netzausbau und Grundstückseigentum Pressemitteilung vom: 28.10.2019 „Die Ausgangslage ist schwierig: Auf der einen Seite muss der Ausbau von hochwertigen und schnellen Kommunikationsnetzen vorangetrieben werden, auf der anderen Seite kann dies nur dann effizient gelingen, wenn hierfür auch private und öffentliche Grundstücke und Gebäude genutzt werden können. Daraus ergibt sich ein natürlicher Interessenkonflikt zwischen denjenigen, die Breitbandnetze ausbauen wollen, und Grundstücks- sowie Gebäudeeigentümern, die Eingriffe in ihr Eigentumsrecht hinnehmen müssen. Der Gesetzgeber hat die RTR beauftragt, dieses Spannungsverhältnis im Rahmen einer Verordnung abzumildern“, stellt Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR-GmbH, Fachbereich Telekommunikation und Post, den Zweck der RTR-Verordnung vereinfacht dar und weiter: „Mit Richtsätzen für die Abgeltung der Wertminderung von Immobilien durch die Errichtung von Antennentragemasten oder die Ausübung von Leitungsrechten schaffen wir Transparenz und einen Anhaltspunkt über die Höhe der gesetzlichen Ansprüche von Grundeigentümern.“ Vereinbarungen über die für den Breitbandausbau wichtigen Leitungsrechte wurden bisher mangels öffentlich verfügbarer Informationen über die Höhe angemessener Abgeltungen erschwert. Die Novelle des Telekommunikationsgesetzes im Dezember 2018, die die Umsetzung der 5G-Strategie des Bundes unterstützt, beauftragte daher die RTR-GmbH, entsprechende Richtsätze in einer Verordnung festzulegen. Nach umfangreichen Vorarbeiten wurde der Entwurf einer Wertminderungs-Richtsätze-Verordnung 2019 (WR-V 2019) schließlich von Juni bis August konsultiert. Zahlreiche Stellungnahmen wurden sowohl von Grundeigentümern bzw. Vertretern aus dem öffentlichen und privaten Bereich als auch von Beteiligten aus der Telekommunikationsbranche eingebracht. „Wir haben alle Vorbringen inhaltlich sehr genau geprüft und zahlreiche konstruktive Vorschläge und Forderungen in der Verordnung berücksichtigt. Vereinbarungen über Leitungsrechte sind jetzt wesentlich einfacher zu erreichen. Das wird den Breitbandausbau allgemein, vor allem aber auch die Einführung des neuen Mobilfunkstandards 5G weiter vorantreiben, ohne dass dabei Grund- und Gebäudeeigentümer ungerecht behandelt werden“, merkt Steinmaurer abschließend an. Die WR-V 2019 samt detaillierten Erläuterungen ist unter www.rtr.at/de/tk/WR-V2019 abrufbar. Über die RTR Die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Regulierungsbehörden Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Weitere Informationen unter www.rtr.at