Telekom-Control-Kommission legt neue Festnetz-Zusammenschaltungsentgelte fest Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 10.09.2002 In ihrer Sitzung vom 9. September 2002 hat die Telekom-Control-Kommission neue Zusammenschaltungsentgelte für Festnetz festgelegt. Die Entgelte treten per 1. Juli 2002 in Kraft und haben bis 30. September 2003 Gültigkeit. Terminierungs- und Originierungsentgelte sinken teilweise Für lokale Terminierung und Originierung senkte die Telekom-Control-Kommission die Entgelte von 0,91 Cent (Peak) auf 0,85 Cent (Peak) und von 0,51 Cent (Off-Peak) auf 0,50 Cent (Off-Peak). Entgelte für regionale Terminierung und Originierung wurden von 1,39 Cent (Peak) auf 1,30 Cent (Peak) und von 0,73 Cent (Off-Peak) auf 0,72 (Off-Peak) reduziert. Die Zusammenschaltungsentgelte für nationale Terminierung und Originierung blieben unverändert. Transitentgelte bleiben gleich Die Entgelte für regionalen Transit beließ die Telekom-Control-Kommission mit 0,29 Cent (Peak) und 0,15 Cent (Off-Peak) gegenüber dem Vorjahr gänzlich unverändert. Die Entgelte für nationalen Transit blieben mit 0,62 Cent (Peak) und 0,32 Cent (Off-Peak) ebenfalls auf Vorjahresniveau. Transit ist notwendig, wenn die beiden Telekommunikationsnetze nicht direkt miteinander zusammengeschaltet sind. Das Transit-Netz übernimmt dann die Weiterleitung von Gesprächen, die in einem fremden Netz ihren Ausgang haben, in ein Drittnetz. Entscheidungsgrundsätze Den Prinzipien vergangener Entscheidungen folgend, wurden die Zusammenschaltungsentgelte unabhängig vom Verkehrsvolumen, jedoch abhängig von der Tageszeit festgesetzt. Peak-Zeiten gelten für Gespräche, die werktags von Montag bis Freitag jeweils von 8.00 Uhr bis 18.00 Uhr geführt werden; Off-Peak Zeiten umfassen die Zeiträume Samstag, Sonn- und Feiertag von 0.00 Uhr bis 24.00 Uhr sowie werktags von 18.00 Uhr bis 8.00 Uhr. Für gleichartige Leistungen gilt der Grundsatz der Reziprozität, d.h. entsprechende Entgelte sind in identischer Höhe zu zahlen, egal ob ein Telefonat in einem alternativen Netz oder im Netz der Telekom Austria endet. DownloadsPI100902ZusammenschaltungTabelle (PDF, 22.8kB)