Starker Anstieg bei den Schlichtungsfällen: RTR-GmbH erwartet 2004 knapp 4.000 Einsprüche

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Beschwerden zu Dialer-Programmen boomen - Konsumentenschutzrelevante Verbesserungen durch das TKG 2003 - Kostenkontrolle durch (kostenlosen) Einzelentgeltnachweis - Erweiterter Konsumentenschutz bei Mehrwertdiensten

Pressemitteilung vom: 30.03.2004

"In den ersten beiden Monaten des heurigen Jahres wurden bei der Schlichtungsstelle über 500 Fälle registriert, das sind um rund 80 % mehr Einsprüche als im Vergleichszeitraum des Vorjahres", resümiert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH. "Damit hält der Aufwärtstrend der letzten Jahre unvermindert an - 2003 wurden bei der RTR-GmbH mit 2.183 Fällen um 40 % mehr Schlichtungsfälle als im Jahr 2002 eingebracht, für 2004 erwarten wir knapp 4.000 Einsprüche", so Serentschy weiter.

Gründe für den Anstieg sind der steigende Bekanntheitsgrad der Schlichtungsstelle, das zunehmende Angebot von Dialer-Programmen im Internet und die Einführung und Verbreitung neuer Produkte, die oftmals auf den ersten Blick für den Konsumenten nicht erkennbare Tücken mit sich bringen.

Beschwerden zu Dialer-Programmen boomen

Der überwiegende Anteil aller im Jahr 2003 bei der Schlichtungsstelle eingebrachten Beschwerden - in Summe 58 % - entfällt jedoch auf Rechnungseinsprüche zu Mehrwertdiensten, wobei die klassischen Beschwerden, die beispielsweise Anrufe zu Erotikhotlines betreffen, rückläufig sind. "Einsprüche zu Dialer-Programmen boomen und haben sich im Jahr 2003 mehr als verdoppelt", ergänzt Serentschy. "Wurden 2002 305 Beschwerden zu Dialern bei uns eingebracht, so stiegen sie 2003 auf 750!"

37 % aller Einsprüche betreffen allgemeine Streitigkeiten zwischen Konsumenten und Betreibern. Darunter fallen beispielsweise die Beeinspruchung von Herstellungsentgelten, Schwierigkeiten bei Kündigungen und Ähnliches. In 115 Fällen, das entspricht 5 %, war das Thema ADSL. Bemängelt wurden häufig unzureichende Produktinformationen, Unklarheiten beim Transfervolumen oder Schwierigkeiten bei der Bestellung von Upgrades.

"Ein überlegter Umgang mit Kommunikationsdiensten bietet ein Sicherheits-Plus", rät Serentschy. "Und man sollte sich bewusst sein, dass letztlich alles mit Kosten verbunden ist - Chat-Dienste, das Herunterladen von Klingeltönen, verlockende Internetinhalte oder Anrufe zu vielversprechenden Hotlines."

Konsumentenschutzrelevante Verbesserungen durch das TKG 2003

Durch das In-Kraft-Treten des Telekommunikationsgesetzes 2003 (TKG 2003) wurde eine Reihe von konsumentenschutzrelevanten Verbesserungen getroffen. So ist beispielsweise einmal pro Jahr die kostenlose Einrichtung einer Tarifzonensperre für Mehrwertdienste, ein sehr wirksames Instrument gegen Dialer, möglich. Im Gegensatz zur alten Rechtslage können nun auch Schlichtungsverfahren bei Problemen mit Wiederverkäufern von Kommunikationsdiensten eingeleitet werden.

Kostenkontrolle durch (kostenlosen) Einzelentgeltnachweis

Der Einzelentgeltnachweis ist von den Betreibern seit In-Kraft-Treten des TKG 2003 dem Kunden für jeden Abrechnungszeitraum kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Zusätzliches Gewicht erhalten die gesetzlichen Bestimmungen des TKG 2003 durch die von der RTR-GmbH erlassenen Einzelentgeltnachweisverordnung, die mit 1. Mai 2004 in Kraft tritt und Details regelt.

Erweiterter Konsumentenschutz bei Mehrwertdiensten

Eine Verordnung (Kommunikations- Entgelte- und Mehrwertdienste­verordnung), die die RTR-GmbH voraussichtlich Anfang Mai erlassen wird, sieht zum Schutz der Nutzer auch umfangreiche Regelungen bei der Erbringung von Mehrwertdiensten vor. Darunter fallen u.a. die Einrichtung einer eigenen Rufnummerngasse für Dialer sowie "opt-in" für Dialer, kostenlose und deutlich erkennbare Tarifinformationen, Zeit- und damit Entgeltbeschränkungen bei Mehrwert- und Faxabrufdiensten. "Diese geplanten Regelungen werden sicherlich zu einer Entspannung der Lage bei Mehrwertdiensten führen und für mehr Transparenz im Interesse der Konsumenten sorgen", so Serentschy abschließend.

 

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