Telekom-Control-Kommission: "Mobilkom und max.mobil beherrschen beide den österreichischen Mobilfunkmarkt" Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Damit verbunden: Verbot der Diskrimierung - Marktbeherrschung am Zusammenschaltungsmarkt ebenfalls entschiedenPressemitteilung vom: 26.07.1999 In einer routinemäßigen Sitzung am vergangenen Freitag, 23. Juli 1999, hat die Telekom-Control-Kommission über die Frage der marktbeherrschenden Stellung im Mobilfunksektor und auf dem Markt der Zusammenschaltung entschieden: Sowohl die Mobilkom als auch max.mobil wurden als marktbeherrschende Unternehmen (nach § 33 TKG) festgestellt. "Sie sind damit gezwungen, nicht-diskriminierend zu agieren, müssen ihre Tarife aber nicht wie ein marktbeherrschender Festnetzanbieter genehmigen lassen", erläutert Univ. Prof. Dr. Heinrich Otruba, Geschäftsführer der Telekom-Control GmbH und Sprecher der Telekom-Control-Kommission. Auch die jährliche Feststellung der Marktbeherrschung auf dem Markt der Zusammenschaltungsleistungen ist abgeschlossen: Die Telekom-Control-Kommission befand die beiden Unternehmen Telekom Austria und Mobilkom als marktbeherrschend. Beide müssen bei der Zusammenschaltungen mit ihren Netzen kostenorientierte Entgelte anbieten. Die Telekom Austria wurde bereits am 16. Juni 1999 als marktbeherrschendes Unternehmen in den Märkten Festnetz und Mietleitungen festgestellt. Marktbeherrschend sind Unternehmen nach dem Telekommunikationsgesetz (TKG) dann, wenn sie keinem oder unwesentlichem Wettbewerb ausgesetzt sind oder am entsprechenden Markt über mehr als 25% Marktanteil verfügen. Der Marktanteil wird über die angegebenen Umsatzzahlen ermittelt.