RTR-GmbH verhandelt mit Berufsgruppe Kabel-TV über "millionenschwere" Digital-Förderung der Kabelnetze

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RTR-Geschäftsführer Grinschgl nimmt Stellung zu einer Pressekonferenz der UPC Telekabel - Endgeräteförderung auch für Kabelnetzzbetreiber in Vorbereitung - Einführung von DVB-T "medienpolitisch bedeutsames Projekt zur Sicherung der Grundversorgung mit Fernsehinhalten und Zusatzdiensten, ohne Benachteiligung ländlicher Gebiete"

Pressemitteilung vom: 22.06.2006

Seit Anfang 2005 führt die RTR-GmbH Gespräche mit der Berufsgruppe Kabel-TV der Wirtschaftskammer Österreich, unter dem Vorsitzenden Mag. Günther Singer, über eine Förderung der Digitalisierung der österreichischen Kabelnetze aus dem Digitalisierungsfonds.

Gemäß dem von der Europäischen Kommission in Brüssel genehmigten Digitalisierungsfonds sind die Gelder dieses Fonds plattformneutral zur Beschleunigung der Rundfunkdigitalisierung einzusetzen. „Nachdem die Berufsgruppe Kabel TV das konstruktive Gespräch über Fördermaßnahmen bei Kabelnetzen gesucht hat, haben wir den Vorschlag unterbreitet, etwa ein Jahr nach der Einführungskampagne für das digitale Antennenfernsehen, DVB-T, im Herbst 2006 eine vergleichbare, daher auch ,millionenschwere’ Kabelförderung anzubieten“, erklärt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer des Fachbereichs Rundfunk der RTR-GmbH.

Grundsätzlich zielt das von der RTR-GmbH zur Diskussion gestellte Modell darauf ab, im Frühherbst 2007 für 100.000 Frühumsteiger im Kabelbereich Gutscheine über jeweils EUR 40,- insgesamt also vier Millionen Euro, auszugeben. Wie heuer für DVB-T sollte für eine derartige Kabelförderung ebenfalls ein Zeitraum von zwei Monaten vorgesehen werden, dies mit dem Ziel, die Preise für Set-Top-Boxen der Kabelteilnehmer herabzusetzen.

Ziel der nächsten gemeinsamen Sitzung der Berufsgruppe Kabel-TV und der RTR-GmbH am 5. Juli 2006 ist es, über diesen Vorschlag der RTR-GmbH sowie auch über alternative Vorschläge der Kabelbetreiber zu sprechen.

Die Kabelnetzbetreiber wünschen sich prinzipiell einen gemeinsamen technologieneutralen Start der Umstellung aller Plattformen als sinnvollste und effizienteste Methode für die Digitalisierung. Aber auch der Variante der RTR-GmbH, nämlich eine Verschiebung und Konzentration der Fördermaßnahmen für Kabel-TV auf den Herbst 2007, kann die Berufsgruppe Kabel TV etwas abgewinnen, wobei sie sich diesbezüglich noch eine konkrete Fixierung der Eckpunkte durch die RTR-GmbH wünscht.


Klarstellung zur Einführung von DVB-T

Da heute die UPC-Telekabel in einer Pressekonferenz zur Einführung von DVB-T in Österreich Stellung genommen hat, ist es aus Sicht der RTR-GmbH erforderlich, eine Richtigstellung vorzunehmen.

Im Rahmen dieser Pressekonferenz kritisiert die UPC Telekabel die Einführung des digitalen Antennenfernsehens als „überteuertes Minderheitenprogramm“.

Dazu Grinschgl: „Bei der Einführung des digitalen Antennenfernsehens geht es darum, die Terrestrik als den traditionell allgemein zugänglichen und kostenlosen Weg zu österreichischen Fernsehprogrammen zukunftstauglich zu machen. DVB-T in Österreich wird eine Grundversorgung mit Digital-TV und damit verbunden mit Diensten der Informationsgesellschaft bieten – frei von Zugangsbeschränkungen und zusätzlichen Gebühren! Ohne die Digitalisierung wäre die Terrestrik in wenigen Jahren vom Markt verschwunden – die Konsumenten und die österreichischen Programmveranstalter könnten dann nur noch zwischen Kabel- und Satelliten-Empfang wählen, wobei die außerhalb der Ballungsräume lebenden Menschen auf den Empfang über Satellit angewiesen wären.“

Die Digitalisierung des terrestrischen Fernsehens ist ein komplexes und langfristig vorbereitetes Projekt mit großen Auswirkungen auf den Medien- und Wirtschaftsstandort Österreich, das als Teil einer gesamteuropäischen Initiative zu sehen ist. Zahlreiche Länder Europas haben DVB-T bereits eingeführt – in Deutschland etwa wurde das analoge terrestrische Fernsehen bereits in den meisten Ballungsräumen eingestellt.

Die österreichische Strategie wurde im Rahmen der Arbeitsgemeinschaft „Digitale Plattform Austria“ intensiv und unter Einbindung aller gesellschaftspolitischen Gruppen vorbereitet. Darauf aufbauend veröffentlichte die Regulierungsbehörde KommAustria, deren Geschäftsapparat die RTR-GmbH darstellt, Ende 2003 das „Digitalisierungskonzept“. Darin werden drei Leistungsmerkmale für eine erfolgreiche Digitalisierung des Antennenfernsehens identifiziert:

  • mehr Programmvielfalt,
  • digitale Zusatzdienste in einem offenen Standard
  • und neue Empfangsmöglichkeiten.

Insbesondere in der Einführungsphase wird die Programmvielfalt aufgrund der allgemein vorherrschenden Frequenzknappheit noch stark limitiert bleiben. Zwar konnten im Rahmen der vergangene Woche abgeschlossenen internationalen Planungskonferenz in Genf die österreichischen Ziele, was künftige weitere Bedeckungen für DVB-T anbelangt, voll erreicht werden, bis sich diese zusätzlichen Kapazitäten tatsächlich auf die DVB-T-Programmvielfalt auswirken, werden allerdings noch einige Jahre vergehen.

Die drei TV-Programme – ORF1, ORF2 und ATV – in der Startphase werden noch im ersten Halbjahr 2007 um drei weitere Programme ergänzt werden. Sukzessive werden dann noch weitere Programme über DVB-T verbreitet werden können

Umso mehr Gewicht kommt in der Startphase von DVB-T den digitalen Zusatzdiensten (attraktive Informationsangebote von ORF und ATV) und den neuen Empfangsformen, wie etwa mobiler und „portable indoor“-Empfang (mit Zimmerantenne) in digitaler Bild- und Tonqualität zu.

Zusätzlich macht das digitale Antennenfernsehen den ortsunabhängigen TV-Empfang möglich, etwa mit portablen Geräten oder über Laptop.

Grinschgl abschließend: „Es obliegt nun dem Plattformbetreiber ORS in Kooperation mit den österreichischen TV-Veranstaltern, den Konsumenten die Vorteile von DVB-T so zu kommunizieren, dass diese die Umstellung von analog auf digital als positive technologische Entwicklung erkennen.“

Zudem kritisierte UPC Telekabel, dass die DVB-T-Frequenzen im Rahmen eines Auswahlverfahrens vergeben werden, und nicht, wie etwa – bei Frequenzen, die für Telekom-Dienste, genutzt werden (zB WIMAX oder UMTS) versteigert werden. Hier ortet Hintze eine „Schlechterstellung der Telekom-Branche“.

Dazu Grinschgl: „Bei der Vergabe von Rundfunkfrequenzen – also für den Betrieb von Radio und Fernsehen – geht es nicht nur ums Geld. Hier geht es insebsondere um sensible Fragestellungen in Bezug auf Meinungsvielfalt, weshalb eine Zuteilung an den Meistbietenden hier ein denkbar ungünstiger Weg wäre, die Frequenzen zu vergeben. Aus diesem Grund hat der Gesetzgeber im Privatfernseh- und Privatradio-Gesetz für die Vergabe von Rundfunkfrequenzen einen „Beauty Contest“ mit gestetzlich festgelegten Auswahlkriterien vorgesehen.“