TKK legt Mobilterminierungsentgelte fest: stufenweise Absenkung bis Dezember 2006

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Pressemitteilung vom: 21.12.2005

In ihrer Sitzung vom 19.12.2005 legte die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Mobilterminierungsentgelte bis Ende 2006 für alle fünf Mobilfunkbetreiber fest. Die gegenständliche Entscheidung der TKK sieht eine stufenweise Absenkung der Mobilterminierungsentgelte vor, wobei längerfristig bis 31.12.2008 ein einheitliches Entgelt für die Mobilfunkbetreiber erreicht wird. Spätestens mit diesem Zeitpunkt sollte der „einheitliche Marktpreis“ umgesetzt sein.

„Einen Zeitraum von etwa drei Jahren ab Erlassung dieser Bescheide erachtet die Telekom-Control-Kommission als geeignet, sodass auch später in den Markt eintretende Betreiber die mindestoptimale Unternehmensgröße für eine effiziente Leistungsbereitstellung erreichen können“, erläutert Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, die Entscheidung der TKK. „Darüber hinaus ermöglicht eine bis Ende 2008 dauernde Zeitspanne den direkt betroffenen Betreibern, gegebenenfalls interne Adaptionen vorzunehmen und ihre Geschäftsplanung an sinkende Terminierungsentgelte anzupassen. Dies soll den Betreibern eine gewisse Planungssicherheit geben“, so Serentschy weiter.


Entscheidung zur Mobilterminierung umfasst sieben Verfahren

Mit Bescheiden vom 27.10.2004 hat die TKK festgestellt, dass alle Mobilfunkbetreiber (Mobilkom Austria AG & Co KG, T-Mobile Austria GmbH, ONE GmbH, tele.ring Telekom Service GmbH sowie Hutchison 3G Austria GmbH) jeweils auf ihren betreiberindividuellen Mobilterminierungsmärkten über beträchtliche Marktmacht verfügen. Daher wurden die Betreiber unter anderem dazu verpflichtet, für die Terminierung in ihr öffentliches Mobiltelefonnetz ein Entgelt zu verrechnen, das sich an den Kosten eines effizienten Betreibers orientiert.

Da sich die Betreiber zur Festsetzung der Zusammenschaltungsentgelte nicht privatrechtlich einigen konnten, wurde die TKK von tele.ring, Hutchison und UPC Telekabel angerufen. In weiterer Folge wurden insgesamt sieben Streitschlichtungsverfahren geführt.

Im Rahmen der Gutachten wurden die betreiberindividuellen Kosten der effizienten Bereitstellung der Leistung Mobilterminierung erhoben; dabei hat sich ergeben, dass Mobilkom – als jenes Unternehmen, das die Mobilterminierungsleistung am kostengünstigsten bereitstellt – den Maßstab für die Kosten eines effizienten Betreibers im Sinne der auferlegten Verpflichtungen vorgibt. An diesem „Zielwert“ in Höhe von Cent 6,79 (exkl. USt) hatte sodann eine Orientierung der Terminierungsentgelte aller anderen Mobilfunkbetreiber zu erfolgen.

Stellungnahmen bei der Entgeltfestsetzung berücksichtigt

Im Rahmen der Konsultations- und Koordinationsverfahren zum Maßnahmenentwurf haben zahlreiche interessierte Personen und Institutionen Inputs geleistet. Unter anderem hat die Europäische Kommission (EK) im November 2005 zum Bescheidentwurf der TKK vom September 2005 Stellung genommen und zusammenfassend festgehalten, dass die TKK „die Dauer des Gleitpfades deutlich reduzieren möge“. Es soll damit sichergestellt werden, dass die auferlegten Abhilfemaßnahmen zur Beseitigung der identifizierten Wettbewerbsprobleme effizient und angemessen sind. Die TKK geht davon aus, dass durch die vorgenommenen Adaptionen, insbesondere durch die Verkürzung des Gleitpfades von Ende 2011 auf Ende 2008, in der nun getroffenen Entscheidung den Bedenken der Europäischen Kommission sowie dem Vorbringen zahlreicher interessierter Personen Rechnung getragen wird.


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