RTR-GmbH stellt klar: Entbündelung für ISPs seit 1998 möglich Vorwürfe der ISPA und der Grünen gehen ins Leere Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 19.12.2001 Die RTR-GmbH weist den von Mercedes Echerer und der ISPA erhobenen Vorwurf, dass kleine Internet Service Provider (ISP) in Österreich systematisch vom Markt ferngehalten würden, zurück. Österreich ist neben Dänemark seit langem der einzige EU-Mitgliedstaat, in dem der Zugang von ISPs zu entbündelten Teilnehmeranschlüssen der Telekom Austria als marktbeherrschendem Betreiber schon vor Inkrafttreten der maßgeblichen EU-Verordnung möglich war. Dies wurde im Frühjahr 2000 durch zwei entsprechende Anordnungen der Telekom-Control-Kommission klargestellt. Zur Beschleunigung der Abwicklung sind seit März 2001 Vertragsstrafen für verzögerte Bearbeitung von Anfragen nach Teilnehmeranschlussleitungen vorgesehen. Zudem besteht auf Grund der Knappheit an Kollokationsflächen die Möglichkeit einer passiven Verlängerung von Teilnehmeranschlussleitungen zum Standort des Entbündelungspartners. ISPs waren und sind als Entbündelungspartner der Telekom Austria zugelassen. Zusätzlich wurde klargestellt, dass ein Entbündelungspartner die Heranführung der ihm überlassenen Teilnehmeranschlussleitung an die eigene Netzinfrastruktur auch über die Kollokationsräume anderer Entbündelungspartner durchführen kann. Darüber hinaus hat die Telekom-Control-Kommission in ihrer Sitzung vom 17.12.2001 die Telekom Austria verpflichtet, bis zum 28.12.2001 Änderungen an dem den "Shared Use" betreffenden Teil ihres Standardentbündelungsangebotes vorzunehmen. Unter "Shared Use" versteht man den Zugang zu dem insbesondere für Breitbanddienste nutzbaren Frequenzspektrum der Teilnehmeranschlussleitung. Zulässig sind alle Datendienste einschließlich der Nutzung des VoIP-Protokolls. Sollte der Endkunde seinen Sprachtelefonie-Anschluss bei der Telekom Austria kündigen, so hat die Telekom Austria den ISP nun von einer allfälligen Endkundenkündigung zu informieren. Regulatorische Rahmenbedingungen: keine Markteintrittsbarrieren für ISPs Entgegen den Behauptungen von Echerer und ISPA stellen die regulatorischen Rahmenbedingungen in Österreich hinsichtlich des Zugangs von ISPs zu entbündelten Teilnehmeranschlüssen der Telekom Austria kein Marktzutritthindernis für kleine ISPs dar. Vielmehr bestehen neben der Entbündelung weitere Alternativen für ISPs, ihren eigenen Kunden hochbitratige Internetzugänge anzubieten: so gibt es beispielsweise ein von der ISPA selbst ausverhandeltes "wholesale"-Angebot der Telekom Austria. Die Mindestinvestitionen des Entbündelungspartners in technisches Equipment und Leitungsheranführung sind sehr hoch, sodass an jedem Entbündelungsstandort eine beträchtliche Anzahl von Kunden für den ISP vorhanden sein muss. Dies stellt die eigentliche Eintrittshürde dar. Die notwendige Rentabilität solcher Investitionen kann aber jedenfalls nicht dem Verantwortungsbereich der Regulierungsbehörde angelastet werden. Von der angeblich durch die EU-Kommission beabsichtigten Einleitung eines Vertragsverletzungsverfahrens gegen Österreich ist der RTR-GmbH auch nach Nachfrage in Brüssel derzeit nichts bekannt. siehe Bescheid Z 4/01-30