TKK schließt Mobilzusammenschaltungsverfahren ab Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Zusammenschaltung mit Mobilkom und T-Mobile - Zusammenschaltung zwischen tele.ring und Mobilkom bzw. T-Mobile - Kalkulation auf Basis angemessenen Entgelts - Investitionsanreize für UMTS - Tendenz zu einheitlichen TerminierungsentgeltenPressemitteilung vom: 15.04.2003 Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer Sitzung vom 14.4.2003 einstimmig vier Verfahren, in deren Mittelpunkt die Festsetzung der Höhe der wechselseitigen Zusammenschaltungsentgelte stand, abgeschlossen. Von besonderer Bedeutung sind dabei die Terminierungsentgelte, die die Mobilfunkbetreiber für die Zustellung der Gespräche in ihre Netze erhalten. Im Konkreten wurden die Zusammenschaltungsentgelte für Mobilkom, T-Mobile und tele.ring festgelegt. Alle Zusammenschaltungsentgelte verstehen sich exkl. Umsatzsteuer, sind volumsunabhängig und auf Minutenbasis kalkuliert. Zusammenschaltung mit Mobilkom und T-Mobile Das Terminierungsentgelt für Mobilkom und T-Mobile setzte die TKK für den Zeitraum vom 1.1.2003 bis 31.3.2003 mit Cent 11,25 (Mobilkom) und Cent 13,8 (T-Mobile), vom 1.4.2003 bis 31.8.2003 mit Cent 11,11 (Mobilkom) und Cent 13,49 (T-Mobile) und vom 1.9.2003 bis 30.9.2003 mit Cent 10,86 (Mobilkom) und Cent 13,18 (T-Mobile) fest. "Die TKK hat bewusst diese stufenweise Absenkung der Zusammenschaltungsentgelte gewählt, um eine kontinuierliche Anpassung von Entgelt und Kosten sicherzustellen", kommentiert Dr. Eckhard Hermann, Vorsitzender der TKK, die neuen Mobil-Zusammenschaltungsentgelte. Zusammenschaltung zwischen tele.ring und Mobilkom bzw. TMA Für die tele.ring wurden für die Terminierung in sowie für die Originierung aus dem mobilen Telekommunikationsnetz der tele.ring für den Geltungszeitraum vom 1.1.2003 bis 30.9.2003 Zusammenschaltungsentgelte in der Höhe von Cent 19,62 festgelegt und somit eine frühere Festlegung bestätigt. Kalkulation auf Basis angemessenen Entgelts Da auf dem nationalen Zusammenschaltungsmarkt kein Mobilfunkunternehmen marktbeherrschend im Sinne des Telekommunikationsgesetzes ist, gilt für die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte die Kalkulation auf Basis "angemessenes Entgelt". Es werden jene Kosten berücksichtigt, welche speziell für die Produkte "Terminierung" und "Originierung" anfallen: Kosten für Netzelemente (Abschreibung, Betrieb), Kapitalverzinsung, Gemeinkosten, IT/IC-Billing-Kosten und das entrichtete Frequenznutzungsentgelt. Berücksichtigt sind - wie auch in vorangegangenen Entscheidungen der TKK - Kosten für externe Effekte. TKK-Entscheidung: Investitionsanreize für UMTS Die Kostenstruktur im Mobilfunksektor ist durch einen hohen Anteil an Fixkosten - bestehend aus Investitionen (etwa Konzessionsentgelt und technische Einrichtungen) und laufenden Kostenblöcken (etwa Personal-, Instandhaltungs- und Finanzierungskosten) - gekennzeichnet. Bei steigendem Umsatz sinken die oben angeführten Fixkosten pro Minute. Die TKK entschied nun, dass dieser "Produktivitätsfortschritt" zu 50 % weitergegeben werden muss. "Die Verpflichtung, lediglich die Hälfte der Kosteneinsparungen weiterzugeben, erfolgt vor dem Hintergrund, dass die Betreiber für die Realisierung von UMTS derzeit mit hohen Investitionstätigkeiten konfrontiert sind", so Dr. Eckhard Hermann. "Wenn man weiters davon ausgeht, dass auf Basis der Verkehrsmengenprognose für 2003 von annähernd konstanten Terminierungsumsätzen für Mobilkom und T-Mobile ausgegangen werden kann, unterstützt die TKK mit dieser Entscheidung einen raschen Aufbau der notwendigen und kostenintensiven UMTS-Infrastruktur. Im Wesentlichen folgt die TKK damit den Anträgen einiger Mobilbetreiber auf Berücksichtigung dieser Kosten", so der Vorsitzende der TKK weiter. Tendenz zu einheitlichen Terminierungsentgelten Die TKK hat in ihrer bisherigen Regulierungspraxis die Meinung vertreten, dass sich langfristig, bei identischen Netzen und bei Vorliegen vergleichbarer Wettbewerbspositionen ein einheitlicher Marktpreis einstellen muss. Die Unterschiede zwischen den Betreibern sind auf die jeweiligen Markeintrittszeitpunkte sowie auf die erfolgreiche Positionierung am mobilen Endkundenmarkt und die damit einhergehenden hohen Teilnehmerzahlen zurückzuführen. Die TKK geht in diesem Zusammenhang davon aus, dass es auf längere Sicht zu einer zunehmenden Angleichung der Terminierungsentgelte bei den einzelnen Betreibern kommen wird. LinksZusammenschaltung tele.ring - Mobilkom, Mobil- ZusammenschaltungsentgeltZusammenschaltung tele.ring - T-Mobile, Mobil- ZusammenschaltungsentgeltDownloadsPK2_15042003_Tabelle (PDF, 20kB)PK2_15042003_ICmobil (PDF, 210.1kB)