Filmstandort Österreich nachhaltig bis 2013 gesichert : RTR-GmbH veröffentlicht neue Förderrichtlinien

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Pressemitteilung vom: 12.07.2007

Die neuen Förder-Richtlinien, die die RTR-GmbH zur Gewährung von Fördergeldern aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA erstellt hat, sind am 1. Juli 2007 in Kraft getreten. „Die Richtlinien, die mit der Europäischen Kommission abgestimmt wurden, gelten bis zum 30. Juni 2013 und sichern den Filmstandort Österreich, in dem sie Kontinuität bei den Förderentscheidungen garantieren, nachhaltig“, stellt Dr. Alfred Grinschgl, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Rundfunk, das Regelwerk vor.

Relevante Änderungen in der Neufassung der Richtlinien betreffen die Einführung kultureller Kriterien, eine nachhaltige Stärkung des Medienstandortes Österreich, die Präzisierung des Begriffs schwierige Produktionen sowie Vereinbarungen zwischen TV-Veranstaltern und Produzenten, wie zum Beispiel in Bezug auf Ausschnittsrechte.

Mindestens drei der folgenden Kriterien unter Punkt 1.1 der Richtlinien müssen erfüllt sein, damit gewährleistet ist, dass die Förderung einem kulturellen Produkt zugute kommt:

  • Film basiert auf einem österreichischen oder europäischen Thema oder Stoff;
  • Film spielt in Österreich oder im EWR;
  • Film handelt von für Österreich oder Europa relevanten Themen;
  • Film spiegelt die vielfältige österreichische oder europäische Kultur oder Kreativität wider;
  • Film dient der Erhaltung des allgemeinen kulturellen Erbes;
  • Verwendung österreichischer oder europäischer Motive oder Drehorte;
  • Mitwirken von Hauptdarstellern oder schöpferischen Filmschaffenden in verantwortlicher Position aus Österreich oder dem EWR.


Stärkung des Medienstandortes Österreich: In Punkt 1.2 der Richtlinie wird klargestellt, dass die Leistungsfähigkeit der österreichischen Filmwirtschaft, zu deren Steigerung die Förderung beitragen soll, nachhaltigen Charakter haben soll. Gemäß Punkt 3.2 der Richtlinien können Förderungswerber unabhängig vom Wohnsitz oder Firmenstandort die Beihilfe ebenfalls erhalten, wenn sie eine Betriebsstätte oder Zweigniederlassung in Österreich haben und nachhaltig Kulturgüter mit österreichischer Prägung herstellen. Es findet keine Diskriminierung gegen Unternehmen aus anderen Mitgliedsstaaten statt. „Kulturgüter österreichischer Prägung „ bezieht sich nicht auf Staatsangehörigkeit einer Produktionsfirma respektive eines Förderungsempfängers, sondern auf „österreichische Inhalte“.

Im Rahmen der Förderentscheidung ist auf Anträge, die einen hohen Anteil an in Österreich umgesetzten Aufwendungen aufweisen (Punkt 4.1.3), besonders Bedacht zu nehmen. Hierbei wird künftig auch das Verhältnis der gesamten geplanten österreichischen Finanzierung zu den geplanten Aufwendungen in Österreich berücksichtigt werden.
Im Hinblick auf den gesetzlichen Auftrag, den Medienstandort Österreich zu stärken, ist darüber hinaus auf die Förderung von solchen Produktionen mit hohem ausländischen Finanzierungsanteil besonders Bedacht zu nehmen, die die Aufwendungen in Österreich mitfinanzieren.
Vereinbarungen zwischen TV-Veranstaltern und Produzenten in Pkt. 3.6 der Richtlinien: Modifikationen gibt es in Bezug auf Vereinbarungen von Produzenten mit den an der Finanzierung beteiligten Fernsehveranstaltern. Fernsehveranstalter haben nun explizit die Möglichkeit, Vertriebsrechte oder sog. „catch-up-TV-rights“ zu erwerben. Zum Teil wurden die Bestimmungen zu Lasten der Fernsehveranstalter verschärft. So wurde beispielsweise das Ausschnittsrecht grundsätzlich minutenmäßig und sachlich beschränkt.

Präzisierung des Begriffs schwierige Produktion in Punkt 5.4.: „Eine Produktion ist beispielsweise dann schwierig, wenn sie nur eine geringe Marktakzeptanz erwarten lässt und ihre Chancen auf wirtschaftliche Verwertung daher als begrenzt qualifiziert werden müssen, insbesondere wegen ihres experimentellen Charakters, weil sie aufgrund ihres Inhalts, ihrer Machart, ihrer künstlerischen und/oder technischen Gestaltung oder ihres kulturellen Anspruchs in hohem Maße mit Risiken behaftet ist.“ Damit wird klargestellt, welche Produktionen mit mehr als 50% aus öffentlichen Mitteln unterstützt werden dürfen.

Im Wesentlichen entsprechen diese Richtlinien über die Gewährung von Mitteln aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA den bereits bis jetzt gültigen Richtlinien in den folgenden Punkten:

  • Der FERNSEHFONDS dient der Unterstützung der Herstellung von Kulturgütern mit österreichischer Prägung in der Form von Fernsehfilmen, -serien und -dokumentationen.
  • Die Vergabe der Mittel erfolgt durch die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH). Gefördert werden Fernsehproduktionen mit einer Länge von mindestens 23 Minuten.
  • Das Budget beläuft sich auf 7,5 Mio. EUR jährlich. Die Herstellung von Fernsehproduktionen kann bis zu 20% der angemessenen Gesamtherstellungskosten durch nicht rückzahlbare Zuschüsse gefördert werden.
  • Die Aufwendungen, die in Österreich umgesetzt werden, sollen mindestens dem 1,5-fachen des gewährten Förderungsbetrages entsprechen. 20% der Herstellungskosten können jedenfalls in anderen Mitgliedstaaten des Europäischen Wirtschaftsraumes ausgegeben werden.


Rückblick 2006: EUR 7,2 Mio. für 32 österreichische Filmprojekte

Anlässlich der Vorstellung der neuen Förderrichtlinien zieht der Geschäftsführer der RTR-GmbH auch positive Bilanz über das Förderjahr 2006. „Wir konnten im Jahr 2006 32 Filmprojekte von österreichischen Produzenten mit EUR 7,2 Mio. aus Mittel des FERNSEHFONDS fördern. Die Förderentscheidungen wurden von uns unter Berücksichtigung der Förderungsziele und gemäß den gesetzlichen Vorgaben nach erfolgter Stellungnahme durch den Fachbeirat getroffen.“

Nach eingehender Prüfung auf Vorliegen der Förderkriterien erhielten im Jahr 2006 32 Filmprojekte Förderzusagen. Gefördert wurden 20 Dokumentationen, eine Fernsehserien und 11 Fernsehfilme. Ein Produzent hat im Nachhinein auf die zugesagte Förderung verzichtet, die Förderung eines weiteren Projektes wurde wegen Fristablauf aberkannt, daher sind mit heutigem Stand 30 Projekte aus dem Jahr 2006 aufrecht (EUR 7.213.902).

Bilanz 2006: 3 Antragstermine – der 4. Antragstermin entfallen

Aufgrund der beschränkten Fördermittel und der hohen Antragssummen der Projekte des ersten, zweiten und dritten Antragstermins wurde im Jahr 2006 der vierte Antragstermin gestrichen. „Dieses Faktum zeigt, dass für eine Sicherung des Medienstandortes Österreich im filmwirtschaftlichen Bereich eine Erhöhung der Fördermittel von Nöten wäre“, appelliert Alfred Grinschgl an die politischen Entscheidungsträger und unterstützt damit die Forderung der Produzenten.

„Die Mittel aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA ermöglichten uns auch 2006, wichtige Impulse für die Entwicklung der österreichischen Filmwirtschaft und den Wirtschaftsstandort Österreich zu setzen“, untermauert Dr. Alfred Grinschgl seinen Appell. „Es ist zu erwarten, dass rund das 3-fache der Förderbeträge, also mehr als EUR 20 Mio., in die österreichische Filmwirtschaft investiert wird. Zusätzlich zu dieser hohen Umwegrentabilität können wir mit unserer Fördertätigkeit jene Kultur- und Filmschaffenden im Land halten, die über die nötigen Fähigkeiten und Fachkenntnisse zur Herstellung von Filmen verfügen sowie große internationale Koproduktionen nach Österreich holen.“

Die Abwicklung der Antragsverfahren – von der Überprüfung und Bewertung der Anträge bis hin zur Auszahlung der zugesagten Fördermittel – wird von den Experten des FERSEHFONDS AUSTRIA durchgeführt. Im Jahr 2006 entfielen rund 8% des Fondsvolumens auf den Personal- und Sachaufwand im Rahmen der Förderabwicklung.

Namhafte Regisseure, Festivalteilnahmen und internationale Preise

In den Film-Projekten haben renommierte Regisseure wie Joseph Vilsmaier Das Weihnachtsekel (Produktion Graf Film), Peter Sämann mit der Reihe Tal des Schweigens (Produktion Wega Film), Andreas Prochaska mit dem Krimi-Mehrteiler Zodiak (MR-Film), Nikolaus Leytner mit dem Film Die Geschworene (Produktion Allegro) und Sharon von Wietersheim mit der Salzburger Produktion Die Zeit die man Leben nennt (Epo-Film) gearbeitet.
Im Genre Dokumentarfilm sind als Regisseure Eva Testor, Susanne Freund, Rudi Dolezal, Kurt Langbein, Andrea Eckert, Chistian Riehs, Christian Kugler, Walter Wehmeyer und Monica Ladurner zu nennen.
Das Portrait des Viennale-Präsidenten Eric Pleskow wurde 2006 auf der Viennale uraufgeführt, weiters eine Produktion von Mischief Films A Pervert’s Guide to cinema aus dem Jahre 2005.

An der Diagonale 2007 nahmen die Produktionen Alma, Beyond the Obvious (Produktion Dor Film), Schlurf-im Swing gegen den Gleichschritt, (Produktion Epo Film), Ein verwurzelter Tiroler – Paul Flora (Produktion Mobilefilm) teil. Aus dem Jahr 2005 wurden die vom FERNSEHFONDS AUSTRIA geförderten Produktionen Gefangene und Der Kommunist, beide Produktionen Fischer Film, Kabale und Liebe (Produktion Lotus Film), A Pervert’s Guide to cinema (Produktion Mischief Film) auf der Diagonale 07 gezeigt.

Der Film EZRA von Newton I. Aduaka hat beim größten Filmfestival Afrikas den Hauptpreis - l'Etalon d'or de Yennenga genannt - des FESPACO Film Festivals gewonnen hat.

„Hervorragende Reichweiten beim Fernsehpublikum und zahlreiche nationale und internationale Auszeichnungen bzw. Festivaleinladungen, die die von uns geförderten Filmprojekte erhalten haben, verdeutlichen den Erfolg der österreichischen Filmbranche“, schließt Alfred Grinschgl ab.

Ausblick

Im Jahr 2007 besteht ein anhaltendes Interesse an den Mitteln aus dem FERNSEHFONDS AUSTRIA. Beim ersten und zweiten Antragstermin wurden insgesamt 54 Projekte eingebracht und insgesamt Fördermittel in Höhe von rund EUR 14,3 Mio. beantragt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Website der RTR-GmbH unter FERNSEHFONDS AUSTRIA.