Telekom-Control rät Endkunden: Festnetztelefonie - drum prüfe, wer sich bindet! Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 12.07.2000 Die Einführung neuer Produkte und Dienste - wie Call by Call Gespräche, Carrier Preselection oder Entbündelung - bringt Festnetzkunden naturgemäß viel Positives, aber auch einige Wermutstropfen. Mit einem Vertragsabschluss treten für den Endkunden oft technische und rechtliche Folgen ein, die er auf den ersten Blick nicht bedacht hat. Call by Call Gespräche (Verbindungsnetzbetreiberauswahl) Bei Call by Call Gesprächen wählt sich der Kunde über die sogenannte Verbindungsnetzbetreiberkennzahl, eine vierstellige Ziffernkombination wie etwa 1088, zum alternativen Netzbetreiber ein. Der Telefon-Anschluss der Telekom Austria AG wird dabei weiterhin beibehalten. Der Kunde hat in diesem Fall zumindest zwei Vertragspartner: Idealerweise ist dann nur die Grundgebühr für die Teilnehmeranschlussleitung über die Telekom Austria AG zu bezahlen. Die gängigen Gespräche werden über den alternativen Netzanbieter abgewickelt und verrechnet, aber: Wichtig bei Call by Call: nicht jedes Gespräch kann über einen alternativen Netzbetreiber geführt werden Gespräche zu bestimmten Rufnummern, z.B. jene zu Mehrwertdiensten wie 0900xx, können aufgrund der rechtlichen und technischen Situation derzeit nur über den Betreiber abgewickelt werden, dem der Anschluss gehört. Folglich scheinen diese Gespräche trotz Verwendung der Verbindungsnetzbetreiberkennzahl auf den Rechnungen der Telekom Austria AG auf. Dasselbe gilt für Telefonate innerhalb des eigenen Ortsnetzes, wenn nach der Eingabe der Verbindungsnetzbetreiber-kennzahl das Wählen der Ortsnetzkennzahl (z.B. für Wien 01) vergessen wurde. Carrier Preselection (Verbindungsnetzbetreibervorauswahl) Entscheidet sich der Kunde für die Einrichtung der sogenannten Verbindungsnetzbetreibervorauswahl bei einem bestimmten alternativen Betreiber, werden die Gespräche automatisch über diesen Netzbetreiber geführt. Da bereits im Wählamt die Gespräche an den entsprechenden alternativen Verbindungsnetzbetreiber herangeführt werden, entfällt für den Kunden das eher als lästig empfundene Eintippen der Verbindungs-netzbetreiberkennzahl. Preselection ist nur bei einem Betreiber möglich, Call by Call Gespräche mit anderen Anbietern sowie Telefonate über die Telekom Austria AG (über die Wahl der entsprechenden Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen) können jedoch weiterhin geführt werden. Hinsichtlich der Vertragssituation und der Verrechnungsmodalitäten gilt dasselbe wie bei Call by Call Gesprächen. Flexibleres Telefonverhalten durch Carrier Preselection und Call by CallEin großer Vorteil ist, dass neben einem ausgewählten Betreiber für Carrier Preselection weiterhin Call by Call Gespräche mit anderen Betreibern geführt werden können. Somit kann jeweils für die konkreten Telefonate der günstigste Betreiber ausgewählt werden. Die meisten alternativen Netzanbieter verlangen für ihre Dienste keine Grundgebühr, daher ist nur für tatsächlich in Anspruch genommene Leistungen zu bezahlen. Der Wechsel zu einem anderen Betreiber stellt meist kein größeres administratives oder finanzielles Problem dar. Durch den Erhalt mehrerer Rechnungen kann man allerdings leicht die Übersicht über die Telefonkosten verlieren. Zu bedenken ist, dass im eigenen Ortsnetz (bei Call by Call immer, bei Carrier Preselection zumindest bis 31.12.2000) die Ortsnetzkennzahl für Telefonate einzugeben ist. Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung bzw. direkter Netzzugang Bei der Entbündelung der Teilnehmeranschlussleitung "mietet" der alternative Netzanbieter von der Telekom Austria AG die Teilnehmeranschlussleitung des Kunden und schließt sie an sein eigenes Netz an. Beim direkten Netzzugang stellt der alternative Netzbetreiber die Leitung dem Kunden selbst zur Verfügung. Beiden Varianten ist gemein, dass der Kunde direkt ans Netz des alternativen Betreibers angeschlossen ist und somit nur mehr einen Vertragspartner hat. Das Wählen jeglicher Verbindungsnetzbetreiberkennzahlen entfällt, der Kunde erhält nur mehr eine Rechnung. Vor Abschluss eines Vertrages für die Entbündelung einer Teilnehmer-anschlussleitung bzw. für die Einrichtung eines direkten Netzzugangs sollte der Konsument seine Telefoniergewohnheiten genau abklären und eine vergleichende Überprüfung der Tarife von mehreren Betreibern vornehmen. Zu berücksichtigen ist weiters, dass im Fall der Entbündelung Call by Call Gespräche oder Carrier Preselection dann nicht mehr möglich sind: Alle Telefonate werden nur mehr über den alternativen Netzanbieter abgewickelt. Es kann auch durchaus sein, dass der Zugang zu bestimmten Rufnummern nicht mehr im bisher gewohnten Umfang gewährleistet ist. Will sich der Kunde von einem alternativen Netzbetreiber trennen und an das Netz eines anderen direkt anschließen lassen, ist dies meist mit erheblichen Kosten und Aufwand verbunden.