Hohe Telefonrechnungen durch Dialer-Programme: RTR-GmbH mahnt zur Vorsicht Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Dialer-Programme sind oft Mogelpackungen - User mit analogem Modem oder ISDN-Karte gefährdet - Schutz vor Dialern: Tarifzonensperre und Schutzsoftware - Vorsicht geboten!Pressemitteilung vom: 12.03.2003 Eine häufige Ursache für unerwartet hohe Telefonrechnungen können Verbindungen zu Mehrwertdienstnummern (0900xx, 0930xx) oder Auslandsrufnummern sein, die durch die Aktivierung von sogenannten Dialer-Programmen, die meist im Zusammenhang mit Internet-Angeboten stehen, verursacht wurden. "Im Jahr 2002 entfielen von rund 1.500 bei der Schlichtungsstelle der RTR registrierten Fälle 20 % auf Dialer-Programme. Diese Tendenz ist stark steigend", führt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer Telekom der Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH, aus. Dialer-Programme sind oft Mogelpackungen Bei einem Dialer-Programm wird die aktuelle - meist kostengünstige - Browserverbindung (Internetzugang) getrennt und eine wesentlich teurere Verbindung über eine 0900- oder 0930-Nummer bzw. eine Auslandsrufnummer hergestellt. Die Tarife pro Minute betragen bis zu Euro 3,63 (ATS 50). Dialer-Programme müssen in der Regel heruntergeladen, d.h. angeklickt, am Computer gespeichert und anschließend ausgeführt werden. Es gibt aber auch Programme, die sich bei niedrigeren Sicherheitseinstellungen von selbst installieren. Sie sind überwiegend auf Seiten mit erotischem Inhalt oder auch auf Seiten, die andere Services (denkbar sind z.B. Seiten für Klingeltöne oder Logos) anbieten, zu finden. "Ist man online, laufen die einmal heruntergeladenen Dialer-Programme in der Regel unbemerkt im Hintergrund, auch wenn man auf ganz anderen Seiten surft. Die Telefonkosten können so enorm ansteigen", so Serentschy. User mit analogem Modem oder ISDN-Karte gefährdet Grundsätzlich können nur jene Internetuser von Dialer-Programmen betroffen sein, die sich mittels analogem Modem oder ISDN-Modem zu ihrem Internetprovider einwählen. Nicht betroffen sind daher Nutzer von Kabelanschlüssen, wie Chello oder ADSL, es sei denn der Computer verfügt zusätzlich über ein analoges oder ein ISDN-Modem, z.B. um auch Faxe versenden zu können. Schutz vor Dialern: Tarifzonensperre und Schutzsoftware Den wirksamsten Schutz vor unliebsamen Überraschungen bietet eine Tarifzonensperre für inländische Mehrwertnummern und entfernte Auslandszonen. Diese kostet meist eine einmalige Einrichtungsgebühr und kann beim Telekom-Betreiber beantragt werden. Die Installation einer Schutzsoftware, die Dialer-Programme identifiziert, ist dann zu empfehlen, wenn die Einrichtung einer Tarifzonensperre für den Nutzer nicht sinnvoll ist. 100 % zuverlässigen Schutz können diese Programme allerdings nicht bieten, da es immer möglich ist, dass neue Dialer-Programme die Schutzsoftware umgehen. Vorsicht geboten! Sorgsamer Umgang mit dem Internet ist anzuraten. Wahlloses Herunterladen und Installieren von Programmen und Ausführen von Applikationen, die man nicht genau kennt, erhöhen das Risiko, unerwünschte und schadensverursachende Software zu aktivieren. Nutzen mehrere Personen einen Computer gemeinsam, sollten sie über die Existenz und Funktionsweise von Dialer-Programmen informiert sein. Das Modem kann ebenfalls wichtige Hinweise liefern, wenn es so aufgestellt und konfiguriert ist, dass entweder optisch oder akustisch (Aktivierung des eingebauten Lautsprechers) Verbindungsaufbauten bzw. Änderungen der Verbindung angezeigt werden. Wichtig ist es, auf die Sicherheitseinstellungen des Internetbrowsers zu achten. Insbesondere hinsichtlich ActiveX (eine Steuerungserweiterung für den Browser) und Javascripts (eine Programmiersprache) ist besondere Vorsicht geboten. Internet Browser, die weder ActiveX noch Javascripts zulassen, bieten zusätzlichen Schutz vor sich selbst installierenden Dialern. Letzte Möglichkeit: Schlichtungsverfahren bei der RTR-GmbH Wurde eine zweifelhafte Telefonrechnung beim entsprechenden Betreiber ohne Erfolg beeinsprucht, kann der Konsument innerhalb eines Monats ab Ende des Einspruchsverfahrens ein Schlichtungsverfahren bei der RTR beantragen. Die RTR prüft dann den vorliegenden Fall in rechtlicher und tatsächlicher Hinsicht und erstellt - sofern notwendig - einen Lösungsvorschlag. Wird der Vorschlag von beiden Seiten - Nutzer wie Betreiber - angenommen ist er rechtsverbindlich. Bei Schlichtungsfällen, die Dialer-Programme betreffen, hält sich die RTR an eine von ihr erarbeitete Empfehlung, die genau definiert, wie unbedenkliche Dialer gestaltet sein sollen. Die Empfehlung, weitere Tipps für den Konsumenten und detaillierte Informationen zum Schlichtungsverfahren sind auf der Website der RTR unter http://www.rtr.at abrufbar.