TKK konsultiert Bescheidentwürfe zur Mobilterminierung

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Pressemitteilung vom: 04.09.2007

In ihrer Sitzung vom 3. September 2007 hat die Telekom-Control-Kommission (TKK) die Bescheidentwürfe zur Mobilterminierung zur Konsultation freigegeben. Diese Entscheidungen waren notwendig, nachdem der Verwaltungsgerichtshof die ersten Entscheidungen zur Marktanalyse „Mobilterminierung" aufgehoben hat. Die Aufhebung erfolgte im Wesentlichen deshalb, weil in den ursprünglichen TKK-Entscheidungen einer Stellungnahme der Europäischen Kommission nicht „weitestgehend Rechnung getragen wurde" und weil die Verpflichtung zur Kostenorientierung durch den Verwaltungsgerichtshof als zu unbestimmt erachtet wurde.

Entgelte per Bescheid rückwirkend ab Oktober 2004 festgelegt

In den Bescheidentwürfen vom 3. September 2007 wurde den Mobilbetreibern (für den Zeitraum ab Oktober 2004 bis zum Abschluss der nächsten Marktanalyse) spezifische Verpflichtungen zur Nichtdiskriminierung, zur Zusammenschaltung, zur Veröffentlichung eines Standardangebotes hinsichtlich der Mobilterminierungsleistung sowie eine Verpflichtung zur Kostenorientierung auferlegt. Die Verpflichtung zur Kostenorientierung der Mobilterminierungsentgelte wurde in Entsprechung der Judikatur des Verwaltungsgerichtshofes sowie einer Stellungnahme der Europäischen Kommission derart umgesetzt, dass konkrete Entgelte für die Mobilterminierungsleistungen festgelegt wurden.

5,72 Cent ab 1. Jänner 2009 für alle Mobilbetreiber

Die Werte wurden entsprechend eines „Gleitpfades" angeordnet. Er sieht vor, dass spätestens am 1. Jänner 2009 die Entgelte aller Mobilbetreiber auf einem einheitlichen Niveau in der Höhe von 5,72 Cent (exkl. USt.) zu liegen kommen. Der Gleitpfad, der seinen Ausgang in den höheren, betreiberindividuellen Terminierungsentgelten findet, dient dem Zweck, disruptive Eingriffe zu verhindern und „late comer"-Nachteile auszugleichen. Die Festlegung eines Gleitpfades zur stufenweisen Reduktion dieser Entgelte auf ein symmetrisches Niveau entspricht auch dem europäischen Trend.

Konkret wurden folgende Entgelte (exkl. Ust.) angeordnet:

Mobilterminierungsentgelte exkl. USt.

Mobilterminierungsentgelte
MobilkomT-MobileOneHutchison
29.10.2004 10,8613,1813,8019,62
01.01.2005 10,8613,1813,8019,62
01.11.2005 10,3412,6613,2819,62
01.01.2006 9,3411,6612,2817,79
01.07.2006 8,3410,6611,2815,95
01.01.2007 7,139,4510,0713,90
01.07.2007 5,918,238,8511,86
01.01.2008 5,727,027,649,81
01.07.2008 5,725,806,427,76
01.01.2009 5,725,725,725,72

Beschlussfassung voraussichtlich Mitte Oktober 2007

Gemäß den gesetzlichen Vorgaben werden in weiterer Folge die vier Maßnahmenentwürfe einer nationalen Konsultation über www.rtr.at unterzogen. Bis Ende September haben Interessenten Zeit, Stellungnahmen abzugeben. Darüber hinaus sind die Maßnahmenentwürfe europaweit zu konsultieren, Stellungnahmerecht haben die Europäische Kommission sowie andere nationale Regulierungsbehörden. Die Stellungnahmefrist läuft bis Anfang Oktober 2007. Nach Erörterung aller Inputs und Abwägung aller Argumente ist mit einer endgültigen Beschlussfassung durch die TKK Mitte Oktober 2007 zu rechnen.

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