Telekom-Control-Kommission legt fest: Senkung der Terminierungsentgelte im Mobilnetz Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Feststellung der Marktbeherrschung von Telekom Austria und Mobilkom auf dem Zusammenschaltungsmarkt - fünf Zusammenschaltungsverfahren abgeschlossen - stufenweise Senkung der Terminierungsentgelte in Mobilnetzen Telekom Austria und Mobilkom - marktbeherrschend auf dem ZusammenschaltungsmarktPressemitteilung vom: 03.08.2000 Eine Entscheidungsgrundlage für die Festlegung der Zusammenschaltungsentgelte bilden die Ergebnisse des Marktbeherrschungsverfahrens, das von der Telekom-Control-Kommission per 31. Juli 2000 abgeschlossen wurde. Hierin wurde die marktbeherrschende Stellung der Telekom Austria und der Mobilkom auf dem Zusammenschaltungsmarkt auch für das Jahr 2000 festgestellt. Die max.mobil ist auf dem Zusammenschaltungsmarkt demgegenüber nicht marktbeherrschend. Fünf Zusammenschaltungsverfahren abgeschlossen In ihrer Sitzung am 31. Juli 2000 hat die Telekom-Control-Kommission einstimmig fünf Verfahren, die die Zusammenschaltung von Festnetzen der Telekom Austria bzw. UTA mit dem Mobilnetz der max.mobil sowie die Zusammenschaltung des Mobilnetzes der Mobilkom über das Transitnetz der Telekom Austria mit den Mobilnetzen der tele.ring, Connect und max.mobil, betreffen, abgeschlossen. Mit diesen Entscheidungen wurden die Terminierungsentgelte jeweils in das Mobilnetz der Connect, max.mobil, Mobilkom und tele.ring festgelegt. Die Anordnungen, die zwischen zwei Verfahrensparteien getroffen wurden, sehen in Bezug auf Connect und max.mobil eine stufenweise Absenkung der Mobil-Terminierungsentgelte vor. Die in bereits abgeschlossenen Verfahren der Telekom-Control-Kommission festgelegten Mobil-Terminierungsentgelte für die Mobilkom und tele.ring wurden bestätigt. Alle Terminierungsentgelte verstehen sich exkl. Umsatzsteuer und sind auf Minutenbasis kalkuliert. Der Zugang zum Kunden stellt eine "essential facility" dar, die nicht substituierbar ist, d.h. Kunden sind nur über das Mobilnetz erreichbar, dessen Teilnehmer sie sind. Das führt zu Monopolrenten auf dem Zusammenschaltungsmarkt, die wiederum der Ansatz für die vorgenommenen Entscheidungen sind. Da tele.ring, Connect und max.mobil nicht marktbeherrschende Unternehmen auf dem Zusammenschaltungsmarkt sind, war ein angemessenes Entgelt für Terminierungsleistungen festzusetzen. Andernfalls wären kostenorientierte Entgelte anzuordnen gewesen. Das angemessene Entgelt entspricht dem fiktiven Marktpreis der Zusammenschaltungsleistung auf einem Wettbewerbsmarkt. Die Telekom-Control-Kommission kam zur Ansicht, dass dieses Entgelt - analog dem für die Mobilkom im November 1999 festgelegten Entgelt -1,90 ATS/Minute beträgt. Weiters berücksichtigt die Telekom-Control-Kommission in ihrer Entscheidung den Grundsatz der Förderung des Markteintritts neuer Unternehmen durch unterschiedlichen Geltungsbeginn der neuen Terminierungsentgelte. Tele.ring als Newcomer unterliegt nicht diesem Regulierungsprinzip eines einheitlichen Marktpreises. Die im Juli 2000 getroffenen Zusammenschaltungs-Entscheidungen sind Wegbereiter für eine reziproke Geltung der Zusammenschaltungsentgelte auch im Mobilfunkbereich. Um einen disruptiven Eingriff zu vermeiden und um den Betreibern Anpassungsmöglichkeiten zu eröffnen, hat die Telekom-Control-Kommission von einer schlagartigen Absenkung der Zusammenschaltungsentgelte in Bezug auf max.mobil. und Connect abgesehen. Die stufenweise Absenkung erfolgte in Übereinstimmung mit der bisherigen Regulierungspraxis. Zusammenschaltung zwischen max.mobil und UTA Die Anordnung zwischen max.mobil und der UTA sieht eine Herabsetzung des Entgelts der max.mobil auf ATS 2,20/Minute, bereits mit 24. November 1999, dem Datum der Antragstellung durch die UTA, vor. Eine weitere Senkung auf ATS 1,90, erfolgt ab 1. August 2000. Die Laufzeit der Anordnung ist bis zum 30. Juni 2001 befristet. Zusammenschaltung zwischen max.mobil und Telekom Austria Analog zur oben dargestellten Entscheidung werden die Terminierungsentgelte der max.mobil auf ATS 2,20/Minute mit 1. März 2000 gesenkt. Per 1. August 2000 gelten ATS 1,90 für Terminierung im Netz der max.mobil, die Anordnung ist bis zum 31. März 2001 befristet. Zusammenschaltung zwischen max.mobil und Mobilkom In diesem Verfahren wurden die Terminierungsentgelte der max.mobil. per 31. Mai 2000 bis 31. Juli 2000 auf ATS 2,20/Minute gesenkt. Per 1. August 2000 gelten bis 31. Dezember 2000 ATS 1,90/Minute. Die Befristung wird in Kombination mit einer Öffnungsklausel angeordnet. Dies bedeutet, dass eine vorläufige Weitergeltung der Zusammenschaltungsentgelte in der Höhe von ATS 1,90/Minute gegenüber der max.mobil über die Laufzeit der Anordnung hinaus statuiert und den Parteien eine Verhandlungspflicht auferlegt wird. Sollten die privat-rechtlichen Verhandlungen zwischen Mobilkom und max.mobil scheitern, würde die Telekom-Control-Kommission bei zeitgerechter Anrufung neue Entgelte ab 1. Jänner 2001 fixieren. Zusammenschaltung zwischen Mobilkom und Connect Da Connect auf dem Mobilfunkmarkt die Position des Neueinsteigers nach Ansicht der Telekom-Control-Kommission bereits überwunden hat, erfolgt gegenüber der Connect ab dem 1. August 2000 eine Entgeltreduzierung für Terminierungsleistungen auf ATS 2,20/Minute. Diese Anordnung gilt bis einschließlich 31. Dezember 2000, ebenfalls in Kombination mit einer Öffnungsklausel. Ab 1. Jänner 2001 sind auf beiden Seiten demnach ATS 1,90/Minute vorgesehen. Sollten sich Connect und Mobilkom nicht einigen, würde auch in diesem Fall die Regulierungsbehörde bei Anrufung aktiv werden. Zusammenschaltung zwischen Mobilkom und tele.ring Gegenüber der tele.ring wird ein Entgelt in der Höhe von ATS 2,70/Minute mit einer Laufzeit bis 31. Dezember 2000 angeordnet. Die Öffnungsklausel ordnet ab dem 1. Jänner 2001 eine vorläufige Weitergeltung der Zusammenschaltungsentgelte in der Höhe von ATS 2,70 gegenüber der tele.ring an. Für den Fall des Scheiterns der Verhandlungen wurde ebenfalls die Möglichkeit der Anrufung der Regulierungsbehörde und die damit verbundene Festlegung der Entgelte ab 1. Jänner 2001 eingeräumt. Die Telekom-Control-Kommission begründet diese Entscheidung damit, dass tele.ring auf dem Mobilfunkmarkt als Neueinsteiger anzusehen ist und sich eine entsprechende Marktposition erst aufbauen muss.