Regelwerk zur Netzneutralität: RTR begrüßt BEREC-Leitlinien

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Regulierungsbehörde sieht Netzneutralität ausreichend abgesichert

Pressemitteilung vom: 30.08.2016

Am Dienstag, den 30. August 2016, hat das Gremium Europäischer Regulierungsstellen für elektronische Kommunikation (BEREC) die Leitlinien zur europäischen Netzneutralitäts-Verordnung (TSM VO) präsentiert. Die BEREC-Leitlinien sollen nationale Regulierungsbehörden bei der Umsetzung der neuen Bestimmungen zur Netzneutralität unterstützen und dazu beitragen, dass die Verordnung EU-weit einheitlich angewendet wird.

Während der sechswöchigen Konsultation der BEREC-Leitlinien, die am 18. Juli 2016 endete, wurden insgesamt 481.547 Stellungnahmen von ISPs, zivilgesellschaftlichen Organisationen, öffentlichen Institutionen, Einzelpersonen sowie Online-Inhalte- und Anwendungsanbieter eingebracht. Diese bisher noch nie dagewesene rege Teilnahme an einer BEREC-Konsultation zeigt den gesellschaftlichen Stellenwert der Netzneutralität und die Bedeutung der offenen Fragen rund um dieses Thema. Nach Ende der Konsultation wurden die Stellungnahmen gründlich evaluiert und von BEREC ausführlich diskutiert.

Die Konsultation hat gezeigt, dass der Text der BEREC-Leitlinien an einigen Stellen nicht eindeutig genug war; es wurden daher Klarstellungen vorgenommen. Die wesentlichen Kernbotschaften der Konsultationsversion blieben erhalten. Dies ist zum einen darauf zurückzuführen, dass die Konsultationsversion der BEREC-Leitlinien bereits einen guten Kompromiss darstellte und zum anderen die Argumentationen in vielen der Stellungnahmen konträr zueinander verliefen. So wollte etwa eine Gruppe in die eine Richtung über die TSM VO hinausgehen, während eine andere Gruppe Änderungsvorschläge in die andere Richtung hatte. Alle vorgebrachten Argumente und Erklärungen zu den vorgenommenen Änderungen finden sich im englischen Konsultationsreport der mit den Leitlinien veröffentlicht wurde.

Die RTR hat sich am Erstellungsprozess der BEREC-Leitlinien intensiv beteiligt und ist davon überzeugt, dass durch die nun finalisierte Version der BEREC-Leitlinien die Netzneutralität in Europa nachhaltig abgesichert ist. Darüber hinaus tragen die BEREC-Leitlinien zur einheitlichen Anwendungen der TSM VO in Europa bei und unterstützen die Vorhersehbarkeit des regulatorischen Handelns.
Die RTR wird einen lückenlosen Vollzug der TSM VO in Österreich sicherstellen und netzneutralitätsrelevante Entwicklungen aktiv beobachten. Erste Erkenntnisse zum Stand des offenen Internets in Österreich werden Anfang Juli 2017 im Netzneutralitätsbericht zu finden sein, welchen die Regulierungsbehörde zukünftig jährlich veröffentlichen wird.

Die englische Version der BEREC-Leitlinien und der Konsultationsreport sind unter folgendem Link verfügbar: http://berec.europa.eu/eng/document_register/subject_matter/berec/press_releases/6163-press-release-berec-publishes-guidelines-on-net-neutrality. Eine deutsche Version der BEREC-Leitlinien wird in den nächsten Wochen auf www.rtr.at/nn veröffentlicht.