Die RTR stellt das offene Internet sicher Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Mehrere Maßnahmen sollen dafür sorgen, dass das Internet ein innovativer, sicherer und nutzbarer Ort bleibt. Die RTR stellt ihre Arbeit dafür sowie zwei Studien dazu vor.Pressemitteilung vom: 27.06.2019 Netzneutralitätsbericht 2019 zeigt Tätigkeit zur Sicherung des offenen Internets; Zero-Rating als Schwerpunktthema und dazugehöriger Studie; Studie zu Betriebssystemen, Apps und App-Stores erweitert den Blickwinkel.Die RTR sieht sich in der Verantwortung das offene Internet in Österreich zu sichern. Dabei zeigte sich bisher, dass Aufklärung und Dialog zum Erfolg führen. Oft kann eine rechtskonforme Lösung im Einvernehmen mit den Betroffenen gefunden werden. Weit weniger oft musste die Rechtmäßigkeit mit Bescheid sichergestellt werden. Die Details der Arbeit der RTR, zur Sicherung der Netzneutralität finden sich im neuen RTR Netzneutralitätsbericht 2019. Er umfasst den Berichtszeitraum 1. Mai 2018 bis 30. April 2019. Die Netzneutralitäts-Verordnung ist Recht der Europäischen Union. Daher sieht die RTR nicht nur den Dialog innerhalb von Österreich als wichtig an, sondern auch die Abstimmung in der Vollziehung mit anderen Regulierungsbehörden. Denn viele Aspekte der Netzneutralität sind auf nationaler Ebene nicht sinnvoll zu lösen bzw. führen zu voneinander abweichenden Lösungen oder zu Eintrittsbarrieren und Marktverzerrungen. „Am Ende des Tages soll das Internet innovationsfähig, sicher und leicht nutzbar sein sowie fairen Wettbewerb zwischen allen Stakeholder ermöglichen. Dafür sorgen wir von der RTR“, sagt Telekom-Regulator Johannes Gungl. Auskunftsverfahren und Monitoring Einen Schwerpunkt des Vollzugs in Österreich bilden Auskunftsverfahren und das Monitoring von mutmaßlichen Netzneutralitätsverletzungen. 16 Betreiber von mobilem und festem Internet waren im Berichtszeitraum mit Verfahren konfrontiert. Die mutmaßlichen Verstöße betrafen insbesondere Portsperren, die Verfügbarkeit privater IP-Adressen und die Trennung von IP-Verbindungen. Netzsperren und Urheberrecht 14 Aufsichtsverfahren im Zusammenhang mit Netzsperren und Urheberrecht leitete die Telekom-Control-Kommission (TKK) als zuständige Behörde im Berichtsjahr ein. 13 davon konnten in diesem Zeitraum auch abgeschlossen werden. Hier geht es im Grunde um Piraterie-Seiten: Betreiber dürfen Internetseiten nicht ohne richterliche Anordnung sperren, ansonsten verstoßen sie gegen die Netzneutralitäts-Verordnung. Auf der anderen Seite stehen aber die Urheber der Mediendateien, die einen Anspruch auf Unterlassung der Verbreitung haben. „Entsprechende Gerichtsverfahren sind aber für beide Seiten zeit- und kostenaufwändig, weshalb der Dialog wichtig ist“, sagt Gungl. Zero-Rating Laut der Netzneutralitäts-Verordnung ist es per se nicht verboten die Nutzung bestimmter Dienste nicht auf das im Tarif inkludierte Datenvolumen anzurechnen und so bestimmte Dienste kommerziell zu bevorzugen. Etwaige Einschränkungen, die sich aus Zero-Rating für das offene Internet ergeben, können erst im Nachhinein festgestellt werden und nicht schon bei Anzeige des Dienstes. Daher ist hinsichtlich der Einführung neuer Tarife, ihrer Verbreitung und ihren Wirkungen auf die Auswahl des Endkunden sowie auf die Anbieter von Diensten ein laufendes Monitoring erforderlich. Der diesjährige Netzneutralitätsbericht setzt einen besonderen Schwerpunkt auf dieses Thema und stellt die aktuelle Situation von Zero-Rating dar. Darüber hinaus erstellte die RTR eine eigene internationale Zero-Rating-Studie. Darin werden Tarife von 53 Mobilfunknetzbetreibern in 15 EU-Mitgliedstaaten im Zeitraum von 2015 bis 2018 untersucht. Im Zentrum der Untersuchung stehen die Effekte von Zero-Rating auf das inkludierte Datenvolumen, die monatlichen Preise und die Preise pro inkludierter Dateneinheit. Im Ergebnis lässt sich feststellen, dass es keine einfache Wirkungsrichtung von Zero-Rating gibt. Es nimmt zwar die Anzahl der Zero-Rating-Tarife zu, gleichzeitig erhöhen sich aber auch die dazugehörigen Datenvolumina. Plattformen „Der RTR ist der größere Kontext des offenen Internets und der internationale Diskurs darüber ein Anliegen“, sagt Gungl. Die Netzneutralitäts-Verordnung zielt primär auf den Datentransport in den Zugangsnetzen der Internet Service Provider (oder Anbieter) ab. Darüber hinaus sind aber auch vorgelagerte und nachgelagerte Bereiche entscheidend dafür, welche Möglichkeiten Endkunden und Diensteanbieter in der Nutzung des Internets vorfinden. Deshalb führte die RTR die Studie „Zur Offenheit des Internets: Betriebssysteme, Apps und App-Stores“ durch. Sie zeigt, dass sich zwei Plattformenanbieter den mobilen Markt an Betriebssystemen und App-Stores aufteilen, die Nutzer aus Gewohnheit ungern die Plattform wechseln und App-Entwickler für den Zugang zu ihren Kundinnen bzw. Kunden auch zahlreiche Restriktionen der beiden großen App-Stores in Kauf nehmen. Diesen weiten Blickwinkel, um die Innovationsfähigkeit, Sicherheit und Nutzbarkeit des Internets sicherzustellen, will die RTR beibehalten. „Die Studien zu Zero-Rating und App-Stores sind erst der Anfang. Wir werden uns ab jetzt verstärkt den Themen offenes Internet sowie Einschränkungen durch Plattformen als Ganzes widmen“, blickt Gungl in die Zukunft. Über die RTR Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Johannes Gungl) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Weitere Informationen finden Sie unter www.rtr.at.