Europäische Kommission leitet vertiefte Prüfung der Regulierung auf den Breitband-Vorleistungsmärkten ein Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 26.07.2013 Am 25.06.2013 hat die Europäische Kommission die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR-GmbH) darüber informiert, dass sie die Maßnahmenentwürfe der Telekom-Control-Kommission (TKK) für den Breitband-Vorleistungsmarkt und den Markt für den Zugang zu physischer Infrastruktur (vormals „Entbündelungsmarkt“) einer vertieften Prüfung unterziehen wird. Kritisiert wird von der Europäischen Kommission vor allem die Preissetzungsmethode. Während die TKK, wie bereits in der Vergangenheit, eine Festsetzung der Vorleistungspreise basierend auf dem Endkundenpreis minus einem Abschlag für zusätzliche Kosten vorsieht (Retail-Minus bzw. Margin Squeeze Tests), sind die daraus resultierenden Entgelte aus Sicht der Europäischen Kommission zu niedrig um ausreichende Investitionsanreize sicherzustellen. Kritisiert wird auch das von der TKK verwendete Kostenrechnungsmodell, das zu hohe Werte liefere. Diese sind aber letztlich für die Festlegung der Vorleistungspreise nicht relevant. In Österreich hat sich in den letzten Jahren der Wettbewerb immer mehr von der Entbündelung hin zum infrastrukturbasierten Wettbewerb zwischen Festnetzen und Mobilnetzen verschoben. Bedingt durch den Preisdruck aus dem Mobilfunk wurden die Festnetzpreise immer mehr abgesenkt, was dazu geführt hat, dass Österreich international einen der niedrigsten Entbündelungspreise hat und der Festlegung des kostenbasierten Entbündelungspreises keine praktische Bedeutung mehr zukommt.Durch die Einleitung der vertieften Prüfung werden die Entscheidungen für drei Monate ausgesetzt. Die TKK wird die von der Europäischen Kommission vorgebrachten Bedenken eingehend prüfen und – so erforderlich – in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission und der Vereinigung der Regulierungsbehörden BEREC die Maßnahmenentwürfe überarbeiten.