Ab 1. März: Kostenkontrolle bei Datenroaming – Mobilfunkbetreiber müssen aktiv informieren Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 26.02.2010 Ab 1. März 2010 haben alle Kunden, die Datenroamingdienste nutzen können, die Möglichkeit, eine Kontrollfunktion für diese Dienste bei ihrem Betreiber kostenlos aktivieren zu lassen. „Wir haben immer wieder Beschwerden zu überhöhten Telefonrechnungen aufgrund der Nutzung von Datenroaming. Diese Funktion, die Mobilfunkbetreiber nun ihren Kunden aufgrund der EU-Roaming-Verordnung anbieten müssen, soll verhindern, dass unerwünscht und unerwartet hohe Kosten aufgrund der Nutzung von Datenroamingdiensten entstehen“, gibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, bekannt. Die Bestimmungen der EU-Roaming-Verordnung gelten für alle Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Bei Erreichen eines Höchstbetrags erhält der Kunde eine Warnung Der Kunde kann einen vom Betreiber festgelegten Höchstbetrag, der für einen bestimmten Nutzungszeitraum (z.B. für die Rechnungsperiode) gilt, auswählen. Der Höchstbetrag ist entweder als Geldbetrag oder als Datenvolumen angegeben. Wird die angegebene Grenze erreicht, erhält der Kunde eine Nachricht. Gleichzeitig wird er informiert, wie er die Datenroamingdienste weiterhin nutzen kann und welche Kosten dafür anfallen. Meldet sich der Kunde auf die Nachricht nicht unverzüglich, muss der Betreiber die Erbringung und Verrechnung von Datenroamingdiensten einstellen. „Wie viele Auswahlmöglichkeiten die Mobilfunkbetreiber ihren Kunden anbieten, bleibt letztlich ihnen überlassen. Vorgeschrieben ist lediglich, dass einer der angebotenen Höchstbeträge 60,- Euro inkl. USt. für einen monatlichen Abrechnungszeitraum nicht überschreiten soll“, informiert Serentschy. Ab 1. Juli 2010 gilt dieser Höchstbetrag von 60,- Euro automatisch für alle Kunden, die noch keinen anderen Höchstbetrag ausgewählt haben. Detaillierte Informationen sind unter Roaming in der EU abrufbar. Neues RTR-Service: Kurzvideos zu konsumentenschutzrelevanten Themen Ab sofort bietet die RTR Konsumenten ein neues Informationsservice an und veröffentlicht zu Themen, die für die Öffentlichkeit von Interesse sind, Kurzvideos auf ihrer Website. „Viele ziehen es vor, Erklärungen anzuhören. Wir haben uns daher bemüht, Antworten zu häufig an uns gestellte Fragen in Form von Kurzvideos kompakt und gut verständlich aufzubereiten und folgen mit der Verwendung dieses Kommunikationsinstrumentes dem Trend der Zeit“, stellt der Geschäftsführer der Regulierungsbehörde das neue Service vor. „Bei den ersten Videos, die wir heute on air gestellt haben, liegt ein Schwerpunkt bei dem Thema Telefon- und Internetrechnung. Weitere Videos werden demnächst folgen.“ Die Kurzvideos sind ab sofort auf der Website der RTR-GmbH unter dem Link Videos abrufbar.