Österreich im europäischen Spitzenfeld bei mobilem Breitband: RTR-GmbH nimmt zu Vorhalten von Kommissarin Reding Stellung Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 25.03.2009 Die RTR-GmbH nimmt zu den in der „Presse“ wiedergegebenen Aussagen der Kommissarin Reding wie folgt Stellung: Wenn die Kommissarin kritisiert, dass die Durchdringung von Festnetz-Breitband in Österreich unter dem EU-Durchschnitt liegt, ist dem entgegen zu halten, dass Österreich in der Durchdringung mit mobilem Breitband im europäischen Spitzenfeld liegt. Schade, dass die Kommissarin daraus nicht den Schluss gezogen hat, dass mobiles Breitband von der Bevölkerung offenbar vielfach als zumindest ebenbürtiges, wenn nicht gar besseres Produkt gesehen wird. „Gerade die stürmische Entwicklung des mobilen Breitbandes ist es, das wesentlichen Einfluss auf die geringere Annahme des Festnetz-Breitbandes durch den Konsumenten hat. Bei Preisen für mobile Produkte, die etwa für 3 GB bei EUR 9,- oder für 6 GB bei EUR 12,- liegen, und bei Übertragungsgeschwindigkeiten, die in anderen Ländern der EU ihresgleichen suchen, ist der Druck auf das Festnetz natürlich wesentlich größer“, beschreibt Dr. Georg Serentschy, Geschäftsführer der RTR-GmbH für den Fachbereich Telekommunikation, die österreichische Marktsituation. Auch der Hinweis der Kommissarin, dass es nun an der österreichischen Regulierungsbehörde liege, eine neue Marktanalyse im Vorleistungsmarkt für Festnetz-Breitband durchzuführen, überrascht: Erst im vergangenen Jahr hat die österreichische Telekom-Control-Kommission (TKK) der Europäischen Kommission einen Entwurf zur Rücknahme von Regulierung auf dem genannten Markt in städtischen Ballungsgebieten übermittelt, wogegen die Europäische Kommission keinen Einwand erhoben hatte. Weil der Verwaltungsgerichtshof diese Entscheidung aber aufgehoben hat, ist ohnehin eine neue Marktanalyse durchzuführen, worüber die Europäische Kommission auch Kenntnis hat. Hinsichtlich der Anmerkung von Kommissarin Reding, dass der etablierte Betreiber in der Festnetztelefonie weiter zugelegt hat, ist zunächst festzustellen, dass diese „weitere Zunahme“ in einem Kontext eingebettet ist, der in Europa in dieser Form kaum anzutreffen ist. „Bereits 75% aller Gesprächsminuten werden in Österreich mobil abgewickelt, wodurch sich der Anstieg des Anteils des etablierten Unternehmens (Telekom Austria) relativiert. Dennoch ist auch aus Sicht der Regulierung festzustellen, dass sich die wettbewerbliche Situation in einzelnen Märkten der Sprachtelefonie durchaus unterschiedlich entwickelt. Marktanteile konnte Telekom Austria insbesondere bei Geschäftskunden gewinnen (etwa durch die Übernahme der eTel), weshalb dieser Markt auch weiterhin für regulatorische Maßnahmen in Betracht kommt. Verwunderlich an der nunmehrigen Stellungnahme von Kommissarin Reding ist insbesondere, dass die Europäische Kommission erst vor wenigen Wochen sehr kritisch auf die Entscheidung der Regulierungsbehörde reagiert hat, diesen Markt gegebenenfalls auch künftig einer Regulierung zu unterziehen“, so Serentschy. „Generell muss ich zum Kommunikationsstil, den Frau Kommissarin Reding mit den nationalen Regulierungsbehörden pflegt, festhalten, dass ich persönlich sehr enttäuscht bin. Dass sie uns heute Morgen über die Presse die Ergebnisse des Implementierungsberichts ausrichten lässt, ohne uns vorab den endgültigen Bericht zur Verfügung zu stellen, zeigt wieder einmal, dass es ihr offenbar nicht um einen ehrlichen inhaltlichen Diskurs mit den nationalen Regulierungsbehörden geht. Mit erhobenem Zeigefinger die Regulierungsbehörden zu schulmeistern, ist einer partnerschaftlichen Kooperation zwischen Kommission und Regulierungsbehörden nicht zuträglich. Wir werden den Bericht, sobald er uns von der Europäischen Kommission zur Verfügung gestellt wird, jedenfalls sehr genau prüfen. Natürlich auch dahingehend, ob unsere Inputs berücksichtigt wurden“, kündigt der Geschäftsführer der Regulierungsbehörde die weitere Vorgehensweise an. „Wir behalten uns auch vor, uns nach dem sorgfältigen Studium des Österreich-Kapitels allenfalls nochmals zu äußern.“