Wir bringen 5G in die Fläche

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RTR und TKK konsultieren Ausschreibungsbedingungen für die zweite 5G-Auktion

Pressemitteilung vom: 23.09.2019

  • Innovatives Auktionsdesign mit Bonus-System
  • Versorgungsauflagen für Verkehrswege, Bevölkerung und weiße Flecken
  • Investitionsfreundliche Rahmenbedingungen und moderate Mindestgebote
  • Keine MVNO-Auflage vorgesehen
  • Lange Laufzeiten bieten Planungssicherheit

„Mit Hochdruck bereiten wir seit längerem die zweite 5G-Auktion vor, bei der Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz, 1500 MHz und 2100 MHz für eine Laufzeit von mehr als 20 Jahren vergeben werden. Heute starten wir die Konsultation der Ausschreibungsbedingungen. Das ist ein weiterer wichtiger Meilenstein, damit die Bevölkerung in Österreich und die Wirtschaft bestmöglich und rasch mit 5G erreicht werden können und Innovationen sowie Investitionen in den Ausbau der Netzinfrastruktur gefördert werden“, informiert Dr. Klaus M. Steinmaurer, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post. „Nach Genehmigung der Ausschreibungsbedingungen durch den Bundesminister für Verkehr, Innovation und Technologie ist der Beginn der zweiten 5G-Auktion für das Frühjahr 2020 vorgesehen; Ende des 2. Quartals 2020 soll das Frequenzvergabeverfahren abgeschlossen sein“, stellt Steinmaurer in Aussicht.

Innovatives Auktionsdesign: Zwei-Stufen-Auktion und Bonus-System

Das Auktionsdesign sieht vor, dass in Stufe 1 die Frequenzen aus den Bereichen 700 MHz (6 Blöcke) und 2100 MHz (12 Blöcke) vergeben werden. Die 700-MHz-Frequenzen sind für die Versorgung von großen Flächen besonders gut geeignet. In Stufe 2 werden die Frequenzen aus dem Bereich 1500 MHz (8 Blöcke) vergeben. Mit dem Erwerb der 700-MHz-Frequenzblöcke ist für die Betreiber die Auflage verbunden, 900 unterversorgte Katastralgemeinden nach klar definierten Vorgaben möglichst flächendeckend mit Datenraten von 30 Mbit/s Downlink und 3 Mbit/s Uplink zu versorgen.

Ziel der RTR und TKK: wir wollen 5G in deutlich mehr unterversorgte Gebiete bringen

„Damit von den insgesamt rund 2000 mäßig oder schlecht versorgten Katastralgemeinden in Österreich jedoch deutlich mehr als 900 mit 5G erreicht werden können, haben wir ein ‚Bonus-System‘ in Form einer Beschaffungsauktion entwickelt. Die Bieter ‚ersteigern‘ zu versorgende Gemeinden und erhalten für jede ersteigerte Katastralgemeinde quasi einen Bonus in Form eines Preisabschlags auf die in den Stufen 1 und 2 für die Frequenzen gelegten Gebote. Zur Gewährung dieses Bonus ist aus dem Topf der Mindestgebote eine erhebliche Summe reserviert“, vereinfacht Steinmaurer das komplexe Verfahren und ergänzt: „Bei dieser Auktion haben wir deutlich höhere Versorgungsauflagen vorgesehen als bei früheren vergleichbaren Auktionen.“

5G-Versorgung von Straße und Schiene: Voraussetzung für innovative Dienste

Um innovative Dienste wie beispielsweise autonomes Fahren, Internet of Things oder Mobilität in Zügen bereitstellen zu können, sehen die Ausschreibungsbedingungen zusätzlich zur Bevölkerungs- und Flächenversorgung Auflagen für Verkehrswege vor. Demnach sind 98 % von Autobahnen, Schnellstraßen und ausgewählten Bahnstrecken sowie 90 % der Bundes- und Landesstraßen mit Datenraten von 10 Mbit/s Downlink und 1 Mbit/s Uplink zu versorgen.

Investitionsfreundliche Rahmenbedingungen als Anreiz für die Industrie

„Ein großes Anliegen war uns, investitionsfreundliche Rahmenbedingungen für den Ausbau von Netzen festzuschreiben und somit den Betreibern möglichst viel Gestaltungsfreiheit einzuräumen“, führt Steinmaurer aus. So werden, wie nunmehr im Telekommunikationsgesetz festgelegt, moderate Mindestgebote (in Summe 295 Mio. Euro) angesetzt. Die Frequenzblöcke werden für mehr als 20 Jahre vergeben, um eine Amortisation zu erleichtern. Zu Erfüllung der Versorgungsauflagen werden aktives und passives Sharing erlaubt. Für die Versorgung von Autobahnen, Schnellstraßen und Bahnstrecken setzt die Regulierungsbehörde auf Kooperationsmodelle zwischen Betreibern dieser Verkehrswege einerseits und Mobilfunkbetreibern andererseits.

Keine MVNO-Auflage vorgesehen

In der ersten Konsultation zur zweiten 5G-Auktion hat die Regulierungsbehörde die Verpflichtung, dass Mobilfunkbetreiber MVNOs Zugang zu ihrem Netz gewähren müssen, zur Diskussion gestellt. Aufgrund geänderter Rahmenbedingungen und einer neuerlichen, eingehenden Bewertung des Marktes ist die Regulierungsbehörde zu dem Schluss gekommen, dass keine MVNO-Auflage mehr notwendig ist. „Der RTR und der TKK ist aber wichtig, vor der finalen Entscheidung nochmals eine Rückmeldung vom Markt zu erhalten“, erläutert Steinmaurer.

Die Unterlagen zur Konsultation werden auf der Website der RTR unter www.rtr.at/de/inf/bisherigeKonsultationen veröffentlicht.

Über die RTR

Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Klaus M. Steinmaurer) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen.

Weitere Informationen unter www.rtr.at

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