Die Mitnahme der Handynummer wird ab 1. März 2016 deutlich billiger Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Regulierungsbehörde setzt per Verordnung 10,- Euro als Entgelt festPressemitteilung vom: 23.02.2016 Wer seinen Mobilfunkanbieter wechseln und dabei seine bisherige Handynummer mitnehmen will, zahlt ab 1. März deutlich weniger. Die Mitnahme (Portierung) der Handyrufnummer kostet dann aufgrund einer Anordnung der Regulierungsbehörde statt bisher 19,- Euro nur mehr 10,- Euro. „Das ist ein wichtiger Schritt, den Wechsel des Mobilfunkanbieters für Kundinnen und Kunden finanziell zu erleichtern“, merkt Mag. Johannes Gungl, Geschäftsführer der RTR für den Fachbereich Telekommunikation und Post, an. Rufnummernmitnahme: auch Geschäftskundenbereich profitiert Da im Geschäftskundenbereich häufig eine Vielzahl an Rufnummern gleichzeitig portiert wird, führt nunmehr die ab 1. März festgesetzte betragsmäßige Obergrenze zu einer wesentlichen Kostenersparnis. Das Portierentgelt ist hinkünftig je Portiervorgang nur mehr für bis maximal 80 Anschlüsse zu bezahlen. Für alle weiteren Anschlüsse fallen keine Entgelte mehr an. Prozess der Rufnummernmitnahme wird einfacher Eine weitere Verbesserung betrifft die Einholung der Nummernübertragungs-Information (NÜV-Information). Sie ist für die Durchführung der Rufnummernmitnahme erforderlich und gibt einen Überblick über die beim bestehenden Anbieter bis zum Ende der Vertragsdauer anfallenden Kosten. War nach der bisherigen Rechtslage die Übermittlung der NÜV-Information per E-Mail nur in Ausnahmefällen vorgesehen, so ist dies ab 1. März uneingeschränkt möglich. Kündigen wird leichter: ein Monat Kündigungsfrist ab 26. Februar Will man seinen Festnetz- oder Mobilfunkvertrag kündigen, so wird das ebenfalls leichter möglich sein. „Durch eine neue Bestimmung im Telekommunikationsgesetz darf die Kündigungsfrist von Festnetz- und Mobilfunkverträgen hinkünftig nur mehr einen Monat betragen“, informiert Gungl. „Das gilt aber nur für Verträge, die von Verbraucherinnen und Verbrauchern ab 26. Februar neu abgeschlossen werden“, unterstreicht Gungl. Bei Unternehmern sind weiterhin längere Kündigungsfristen möglich.Ausführliche Informationen zur Rufnummernmitnahme und weitere konsumentenschutzrelevante Informationen finden Sie auf der Website der Regulierungsbehörde unter www.rtr.at/de/tk/Konsumenten_Service.