Ping-Anrufe: Gelassen durch die Weihnachtszeit Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Bei der RTR-„Meldestelle Rufnummernmissbrauch“ gehen derzeit vermehrt Meldungen über mutmaßliche Ping-Anrufe ein. Die RTR informiert zum Schutz der Konsumentinnen und Konsumenten.Pressemitteilung vom: 21.12.2018 Nicht zurückrufen bei Nummern beginnend mit +211 und +265; Ping-Anrufer dürften die Weihnachtsfeiertage für vermehrte Anrufe nützen; Melden Sie Ping-Anrufe unter rufnummernmissbrauch.at.„+211 für Südsudan und +265 für Malawi sind die beiden Vorwahlen, die derzeit für Ping-Anrufe genützt werden“, sagt Telekom-Regulator Johannes Gungl. „In den vergangenen Tagen sind rund 75 Meldungen auf rufnummernmissbrauch.at eingegangen. Es könnten über die Weihnachtsfeiertage noch mehr werden und daher wollen wir vorsorglich die Konsumentinnen und Konsumenten informieren.“ Ping-Anrufe kommen meist aus fernen Regionen und werden nach nur einmaligem Klingeln (engl.: „ping“) wieder abgebrochen. Aus Neugierde oder Höflichkeit sollen wir dazu verleitet werden zurückzurufen. Das führt bei Rückruf zu hohen Kosten, die in die Taschen der Ping-Anrufer fließen. Weitere Rufnummernbereiche, die in Verdacht stehen für Ping-Anrufe verwendet zu werden finden Sie unter rufnummernmissbrauch.at Was kostet mich der Rückruf eines Ping-Anrufs? Schon ein kurzer Rückruf unter einer Minute kann einen mittleren einstelligen Euro-Betrag kosten. Die genaue Höhe des Minutenentgelts ist in Ihrem Telefonvertrag festgelegt bzw. vereinbart. Sehen Sie daher am Besten in Ihren Vertrag nach bzw. fragen Sie Ihren Betreiber. Wie kann ich mich vor Ping-Anrufen schützen? Am besten heben Sie bei Ping-Anrufen gar nicht erst ab und rufen nicht zurück. Teilweise bieten heutige Smartphones (im Betriebssystem integriert oder mittels eigener Apps) die Möglichkeit eingehende Telefonate mit bestimmten Rufnummern überhaupt zu unterdrücken. Sollten die Ping-Anrufe wiederholt vorkommen, wäre dies eine mögliche Abwehrmaßnahme. Über die RTR Die „Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH“ (RTR) steht zu 100 Prozent im Eigentum des Bundes. Ihre Kernaufgaben sind die Förderung des Wettbewerbs im Rundfunk-, Telekommunikations- und Postmarkt sowie die Erreichung der im KommAustria- und Telekommunikationsgesetz definierten Ziele. Sie wird von zwei Geschäftsführern geleitet und ist in die beiden Fachbereiche „Medien“ (Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (Johannes Gungl) gegliedert. Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Mit den von ihr verwalteten Fonds fördert die RTR Projekte im Rundfunk- und Medienbereich. Außerdem bietet die RTR in beiden Fachbereichen außergerichtliche Streitbeilegungsverfahren an, auch mit ihren staatlich anerkannten Verbraucherschlichtungsstellen. Weitere Informationen unter www.rtr.at