Digitales Antennenfernsehen: Umstellung auf DVB-T2 soll ab Herbst 2016 starten Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Medienbehörde KommAustria schreibt terrestrische Frequenzen der österreichweit frei empfangbaren TV-Programme neu ausPressemitteilung vom: 21.08.2014 Ab Herbst 2016 soll in Österreich die Verbreitung des digitalen Antennenfernsehens auf nationaler Ebene von DVB-T vollständig auf den moderneren und deutlich leistungsfähigeren Übertragungsstandard DVB-T2 umgestellt werden. Damit wird eine größere Programmvielfalt und HDTV möglich. Der Prozess soll spätestens im Herbst 2019 abgeschlossen sein. Das ist Kernpunkt der heute von der Medienbehörde KommAustria gestarteten Ausschreibung zur Neuvergabe der ältesten DVB-T-Betriebszulassung aus dem Jahr 2006, die am 1. August 2016 ausläuft. Die Ausschreibung betrifft die so genannte Multiplex-Plattform A/B und damit jene bundesweiten Frequenzbedeckungen, über die die Programme ORF eins, ORF 2 und ATV (Multiplex A), sowie 3Sat, ORF III, ORF Sport+, Puls 4, ServusTV und in Wien zusätzlich SchauTV verbreitet werden (Multiplex B). Die mit der Ausschreibung veröffentlichte Auswahlgrundsätzeverordnung der KommAustria verdeutlicht, dass Bewerbungen zukünftiger Netzbetreiber konsumentenfreundliche und marktoffene Betriebskonzepte enthalten sollten. Dazu zählt insbesondere ein hürdenfreier Empfang der DVB-T2-Signale ohne Grundverschlüsselung, Zugangsberechtigungssystem oder auch „bloßem“ Registrierungszwang. Sollten derartige Systeme dennoch geplant sein, so ist nachzuweisen, dass die jeweiligen Fernsehveranstalter selbst dies ausdrücklich fordern. Der ORF hätte in diesem Fall zudem eine Vereinbarkeit mit dem ORF-Gesetz zu prüfen. Außerdem soll das Konzept des Netzbetreibers einen möglichst offenen und breiten Empfangsgerätemarkt unterstützen. Ziel ist eine den Verbrauchern zuträgliche Preisentwicklung und das Angebot unterschiedlichster, auch mobil nutzbarer Endgeräte. Mobilität, zum Beispiel auch in Form von Empfangsgeräten als USB-Stick, gilt als ein wesentliches Merkmal des digitalen Antennenfernsehens. Mit dem Umstieg von DVB-T auf DVB-T2 folgt die Medienbehörde ihrem Auftrag, den digitalen Rundfunk auf allen Verbreitungswegen weiterzuentwickeln. Nach Maßgabe der technischen Möglichkeiten sollen Programm- und Meinungsvielfalt ausgebaut und die für die Fernsehübertragung reservierten Frequenzbereiche bestmöglich genutzt werden (Frequenzökonomie). Unter Verwendung des Übertragungsstandards DVB-T2 können beispielsweise drei TV-Programme in HD-Auflösung und weitere sieben Programme in Standard-Bildqualität über einen einzigen TV-Kanal verbreitet werden. DVB-T lässt hier lediglich die Ausstrahlung von vier bis fünf TV-Programmen in guter Standardqualität zu. Fernsehgeräte mit oder ohne integriertem DVB-T-Receiver können auch zukünftig durch Anschluss einer DVB-T2-fähigen Set-Top-Box weiter verwendet werden. DVB-T2-Receiver sind zudem abwärtskompatibel und daher auch für den Empfang lokaler TV-Programme geeignet, die weiterhin im Standard DVB-T übertragen werden. Die bisher üblicherweise verkauften DVB-T-Empfangsgeräte (Set-Top-Boxen) sind jedoch in aller Regel nicht DVB-T2-kompatibel. Bereits seit April 2013 wird in Österreich das 30 TV-Programme umfassende, kommerzielle Angebot „simpliTV“ auf Basis des Übertragungsstandards DVB-T2 verbreitet. Die aktuelle Ausschreibung läuft bis zum 26. November 2014. Ausschreibung und Auswahlgrundsätzeverordnung sind auf den Web-Seiten der RTR-GmbH veröffentlicht.