TKK konsultiert Bescheidentwurf: weniger Regulierung auf dem Breitbandvorleistungsmarkt

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Pressemitteilung vom: 20.02.2008

 

Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat in ihrer Sitzung vom 18.02.2008 im Rahmen der von ihr regelmäßig durchzuführenden Marktanalysen einen Maßnahmenentwurf zum Vorleistungsmarkt für den Breitbandinternetzugang für Endkunden verabschiedet.

Telekom Austria (TA) wird damit auf diesem Markt marktbeherrschend gestellt und ihr werden Regulierungsinstrumente zur Bekämpfung bestehender Wettbewerbsprobleme auferlegt. Erstmals allerdings wurde die TA auf diesem Markt teilweise von der Regulierung ausgenommen.

Neu: Geografisch unterschiedliche Regulierung

Die TKK definiert in ihrem Bescheidentwurf nach Wettbewerbsintensität zu unterscheidende Gebiete:

Ballungsräume und dicht besiedelte Gebiete, in denen neben TA und einem Kabelnetzbetreiber meist auch noch ein oder mehrere (große) Unternehmen („Entbündler“) existieren, die breitbandige Zugänge zum Internet anbieten, und wo die Wettbewerbsintensität vergleichsweise hoch ist, werden als „Gebiet 1“ definiert. In diesem Gebiet, das etwa 55 % aller festnetzgebundenen Breitbandanschlüsse umfasst, wird Telekom Austria künftig aufgrund des starken Wettbewerbsdrucks de facto nicht mehr reguliert.

In vorwiegend dünn besiedelten Gebieten („Gebiet 2“) hingegen, wo TA oft der einzige Betreiber ist oder mit nur einem weiteren Anbieter konkurriert, ist der Wettbewerbsdruck auf TA geringer. In „Gebiet 2“ ist Telekom Austria ebenfalls marktbeherrschend und muss die im Maßnahmenentwurf definierten weitergehenden Auflagen erfüllen und ihren Mitbewerbern u.a. den Zugang zu ihrer Infrastruktur ermöglichen.

Im Detail werden TA folgende Regulierungsinstrumente auferlegt:

  • Zugangsverpflichtung (Zugang zu Netzeinrichtungen und Netzfunktionen) – nur in Gebiet 2
  • Gleichbehandlungsverpflichtung einschließlich der Verpflichtung zur Veröffentlichung eines Standardangebots – nur in Gebiet 2
  • Verpflichtung zur Entgeltkontrolle auf Basis Retail-minus – nur in Gebiet 2
  • Getrennte Buchführung gegliedert nach den Märkten der Telekommunikationsmärkteverordnung 2003 (TKMVO 2003) – bundesweit

Die Tarife für Endkunden aller Internet Service Provider bleiben auch weiterhin unreguliert.

Der von der TKK zur Konsultation gestellte Maßnahmenentwurf entspricht der ökonomischen Realität und der Intention der Europäischen Kommission, die ex-ante-Regulierung des Telekommunikationssektors schrittweise unter die Aufsicht der Wettbewerbsbehörden zu stellen. Für die Telekom-Regulierungsbehörden bedeutet das hinkünftig eine verstärkte Zusammenarbeit mit der Bundeswettbewerbsbehörde.

Der Maßnahmenentwurf der TKK wird öffentlich konsultiert und steht auf der Website der RTR-GmbH unter www.rtr.at/de/komp/Konsultationen zur Verfügung. Stellungnahmen können bis zum 18.03.2008 eingebracht werden. Mit einem endgültigen Beschluss ist im Laufe des März 2008 zu rechnen.