Erster positiver Abschluss eines Art. 7a Verfahrens unter Mitwirkung von BEREC: Mobilterminierung für Polen Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Pressemitteilung vom: 20.01.2012 Am 11. Jänner 2012 fand ein Treffen zwischen Vertretern der Europäischen Kommission, der Vereinigung europäischer Regulatoren (BEREC) und der polnischen Regulierungsbehörde (UKE) zum Thema Mobilterminierung statt. Ziel des Treffens war es, einen gemeinsamen Ansatz für die Regulierung der Mobilterminierungsentgelte in Polen zu entwickeln, nachdem die Europäische Kommission erhebliche Bedenken bezüglich der von UKE notifizierten Maßnahmenentwürfe (Fälle PL/2011/1255-1258, PL/2011/1260, PL/2011/1273) artikulierte. Diese Bedenken führten zum ersten Art. 7a Verfahren auf Grundlage des neuen Rechtsrahmens. Alle Parteien kamen überein, dass UKE die Maßnahmenentwürfe zurückzieht und neue Entscheidungen erlässt. Diese werden, basierend auf der Empfehlung der Europäischen Kommission zu Terminierungsentgelten, symmetrische Mobilterminierungsentgelte festlegen. Unter Mitwirkung von BEREC, das derzeit von der RTR-GmbH geleitet wird, konnte das erste Art. 7a Verfahren in kürzester Zeit und zur vollen Zufriedenheit aller beteiligten Parteien gelöst werden.