Breitbandausbau: RTR unterstützt mit Broschüre zu Leitungsrechten Sorry, this page is not available in your preferred language. See our portal site Dobro došli na web-stranicu RTR-GmbH (Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH). Der Breitbandausbau ist für Österreich unumgänglich. Städte und Gemeinden können mit ihrem öffentlichen Grund zum Ausbau beitragen. Die RTR greift ihnen mit einer neuen Broschüre unter die Arme.Pressemitteilung vom: 18.06.2018 Der Detailgrad der Rechtsgrundlagen kann für Kopfzerbrechen sorgen. Die RTR-Broschüre für Städte und Gemeinden hilft Betroffenen den Überblick zu bewahren; Leitungsrechte ermöglichen es den Telekombetreibern, ihre Anlagen auf fremden privaten oder öffentlichen Grundstücken zu betreiben; Individuelle Schlichtungen bei der RTR und Entscheidungen durch die TKK sorgen für Rechtsicherheit bei den Leitungsrechten.„Städte und Gemeinden sind das äußerst wichtige Rückgrat beim Breitbandausbau“, betont Telekom-Regulator Johannes Gungl. Mit "Leitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden" unterstützt sie die RTR in ihrer wichtigen Funktion. „Zwar gibt es ein verlässliches Leitungsrecht, allerdings kann es den Betroffenen große Fragezeichen ins Gesicht malen; so speziell und schnelllebig ist der Sektor mittlerweile“, sagt Gungl. Die Broschüre reduziert eine jahrzehntelang gewachsene, komplizierte Materie auf die wesentlichen Inhalte. Das Leitungsrecht schafft Fairness Die Zukunft steht im Zeichen von schnellem und leistungsfähigem Internet. Dafür müssen Glasfaserleitungen bis in die Gebäude gelegt und Anlagen erweitert oder errichtet werden; oft auf fremden privaten oder öffentlichen Grundstücken. „Das Leitungsrecht versucht dabei die Interessen abzuwägen: die steigende Nachfrage nach leistungsfähiger Kommunikation, der Wettbewerb der Unternehmen und das Eigentum“, erklärt Gungl. Wissen durch Beispiele und FAQs Die Broschüre erklärt unter anderem, welche Rechte und Pflichten den Städten und Gemeinden zukommen, wer Leitungsrechte in Anspruch nehmen kann oder wie Betroffene am besten auf Nachfragen eines Telekombetreibers reagieren. Die zuständigen Behörden für Leitungsrechte sind die RTR und die TKK. Kann keine Einigung über Leitungsweg oder Abgeltung erreicht werden, können beide Seiten die RTR als Vermittler heranziehen. Letztlich kann die TKK in einem Verwaltungsverfahren mittels Bescheid für Klarheit sorgen. „Leitungsrechte: Grundlagen und Praxis – Broschüre für Städte und Gemeinden“ ist als kostenloser Download verfügbar unter: www.rtr.at/leitungsrechte. Was ist die RTR und was sind ihre Aufgaben? Am 1. April 2001 wurde per Gesetz die Rundfunk und Telekom Regulierungs-GmbH (RTR) gegründet. Die RTR besteht aus den zwei Fachbereichen „Medien“ (GF Mag. Oliver Stribl) sowie „Telekommunikation und Post“ (GF Mag. Johannes Gungl). Als Geschäftsstelle unterstützt sie die Kommunikationsbehörde Austria (KommAustria), die Telekom-Control-Kommission (TKK) und die Post-Control-Kommission (PCK). Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der RTR bereiten als Expertinnen und Experten in unterschiedlichen Wissensgebieten (Recht, Technik, Frequenzmanagement und Wirtschaft) die Entscheidungen der Regulierungsbehörden auf. Damit tragen sie dazu bei, Österreich an der Spitze der Informationsgesellschaft zu platzieren und Wettbewerb auf den Kommunikationsmärkten nachhaltig zu sichern. Gleichzeitig arbeiten die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter auch für die von der RTR selbstständig verantworteten Bereiche. Dazu zählen die Verwaltung des Digitalisierungsfonds, des Fernsehfonds Austria, des Privatrundfunkfonds und des Nichtkommerziellen Rundfunkfonds; die Endkundenstreitschlichtung; die Verwaltung der Kommunikationsparameter (z.B. Nummerierung) sowie die „Zentrale Informationsstelle für Infrastrukturdaten“ (ZIS).